09.02.2017 - 4.8 Unterhaltungszuschüsse und Zuschüsse für die Üb...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Stadtverordneter Nakot verweist auf die Diskrepanz zwischen den seit Jahren unveränderten Zuschüssen und den stetig steigenden Ausgaben der Vereine. Die Bezuschussung für die Aufgabenwahrnehmung und der zu leistende Aufwand stehen in keinem gesunden Verhältnis mehr zueinander. Hier müsse man sich Gedanken machen.

 

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Beschluss

Der Sportausschuss beschließt einstimmig, den in der Anlage aufgeführten Sportvereinen gemäß den derzeit gültigen Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen an Oberhausener Sportvereine und vorbehaltlich sich unterjährig ergebener Änderungen zur Unterhaltung vereinseigener, übertragener oder langfristig angepachteter Sportanlagen einen Zuschuss in Höhe des jeweils angegebenen Betrages in zwei halbjährlichen Raten zu gewähren.

 

Mittel für die Unterhaltungszuschüsse in Höhe von 263.863,45 EUR stehen im Haushaltsjahr 2017 bei der Produktgruppe 0801, Allgemeine Sportförderung, Sachkonto 531800, Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche zur Verfügung. Mittel für das Sportstättenpaket in Höhe von 181.464,59 EUR stehen im Haushaltsjahr 2017 ebenfalls bei der Produktgruppe 0801, Allgemeine Sportförderung, Sachkonto 531880, Aufwendungen und Zuschüsse an übrige Bereiche - Sportstättenpaket - zur Verfügung.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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