09.02.2017 - 1 Begrüßung und Eröffnung

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Beratung

Der Ausschussvorsitzende, Herr Bürgermeister Broß, eröffnet die Sitzung um 15 Uhr, begrüßt die Anwesenden, darunter Frau Sibylle Kogler vom Büro für Chancengleichheit und Herrn Jan Nahrstedt als Geschäftsführer des Ausschusses für den Schulsport und erklärt, dass Form und Frist der Einladung gewahrt wurden. Er stellt außerdem die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest. Gegen die Niederschrift der 15. Sportausschusssitzung vom 08.12.2016 gibt es keine Einwände. Diese ist somit genehmigt.

 

Herr Bürgermeister Broß verweist auf einen Artikel in der NRZ vom 26. Januar. Demnach finden die Ruhrgames im Jahr 2017 in den Städten Dortmund, Hamm und Hagen statt. Herr Broß fragt, ob auch Sportler und/oder Vereine aus Oberhausen teilnehmen. Frau Grajewski, Geschäftsführerin des Stadtsportbundes Oberhausen e. V. (SSB), entgegnet, dass der SSB die Vereine über diese Sportveranstaltung informiert hat. Die Tischtennisabteilung vom SC Buschhausen 1912 zeigt Interesse und wird eventuell mit einigen Sportlern an den Ruhrgames teilnehmen.

 

Herr Broß informiert über die Novellierung der Sportanlagen-Lärmschutzverordnung. Gerade Fußballvereine auf Sportfreianlagen sollen durch die großzügigere Regelung davon profitieren, und zwar in den Zeiten von montags bis freitags von 20 bis 22 Uhr sowie sonntags von 13 bis 15 Uhr.

 

Herrn Stadtverordneten Nakot interessiert, ob in Bezug auf die neue Lärmschutzverordnung bereits Reaktionen von Bürgern und/oder Vereinen bekannt sind und welche Folgen, expliziert auch auf der Sportanlage Buschhausen, zu erwarten sind.

 

Herr Beigeordneter Motschull informiert, dass bisher weder von der Anwohnerschaft noch von Vereinen Reaktionen wahrgenommen worden sind. In Buschhausen wurden seinerzeit durch einen gerichtlichen Vergleich individuelle Regelungen getroffen. Diese bleiben auch so bestehen. In anderen Fällen wird die Sportverwaltung im Bedarfsfall vermittelnd tätig und versuchen, Regelungen mit der Anwohnerschaft einvernehmlich zu treffen.

 

Herr H.-B. Reuschenbach ergänzt, dass die Sportanlagen-Lärmschutzverordnung im Wesentlichen ihre Gültigkeit behält. Um den Spielbetrieb zu fördern, sind die Immissionswerte in den abendlichen Ruhezeiten (20 bis 22 Uhr) sowie die nachmittägliche Ruhezeit an Sonn- und Feiertagen (13 bis 15 Uhr) um 5 dB (A) erhöht worden.