06.02.2017 - 6 Bereitstellung eines außerplanmäßigen Auszahlun...

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Beratung

1.Beig. und StK. Tsalastras teilt mit, dass die Investition nur getätigt werden kann, wenn es zu einer zustimmenden Beschlussfassung über die Kapitalerhöhung kommt. Die Investition muss im Investitionshaushalt ausgeglichen werden und ist mit der Fachverwaltung abgestimmt Die Bezirksregierung hat darauf hingewiesen, dass die Veränderung im Investitionshaushalt durchgeführt werden kann, ohne einen Nachtragshaushalt aufstellen zu müssen, da der Haushalt für das Haushaltsjahr 2017 noch nicht genehmigt worden ist. Die Bezirksregierung hat signalisiert, dass sie dem Verfahren zustimmen wird. Deshalb wurde die Angelegenheit jetzt noch in den Beratungsgang gebracht. Die Verfügung der Bezirksregierung zum Haushalt, die hoffentlich eine Genehmigung ist, ist für Anfang März 2017 vorgesehen.

Stadtv. Karacelik signalisiert Beratungsbedarf.

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Beschluss

Der Hauptausschuss - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - hat die Drucksache Nr. B/16/2386-01 ohne Votum vorberaten.