06.02.2017 - 1.4 Gerichtsverfahren Karschti/Stadtsparkasse Oberh...

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Beratung

Beig. Motschull weist zu Beginn seiner Ausführungen darauf hin, dass mit den Herren Große Brömer und Karschti vereinbart worden ist, öffentlich über die Inhalte aus dem Erörterungstermin sprechen zu dürfen. Beig. Motschull geht auf die unterschiedlichen Ausführungen des Senats ein. Dabei geht es u. a. darum, dass der Senat das Klagebegehren nicht für begründet hält. Er hat auch darauf hingewiesen, dass beide Wahlgänge nicht rechtens sein könnten. Der Senat regt daher an, dass Verfahren einvernehmlich dadurch zu beenden, dass Herr Karschti sein Klagebegehren nicht weiter verfolgt und die Stadt Oberhausen prüft, ob aufgrund möglicher Fehler bei beiden Wahlgängen entweder einer oder beide Wahlbeschlüsse durch den Oberbürgermeister zu beanstanden sind. Die Stadt Oberhausen hat zum Ausdruck gebracht, dass sie eine solche Prüfung beabsichtigt. Für eine Stellungnahme gegenüber dem Gericht besteht die Möglichkeit bis zum 15.03.2017.