06.02.2017 - 1.2 AfD Anmietung LAH / StrafanzeigeBerichterstatte...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 1.2
- Sitzung:
-
21. Sitzung des Hauptausschusses
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mo., 06.02.2017
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
Beratung
Beig. Motschull führt aus, dass der Staatsanwaltschaft Duisburg eine Strafanzeige durch die AfD vorliegen soll, es allerdings bisher keinen Eingang bei der Stadt Oberhausen dazu gibt. An die Fraktionen und Gruppen wurde mit Ausnahme der FDP ein Schreiben als Strafanzeige formuliert zugeleitet, dass an die Staatsanwaltschaft Duisburg adressiert war. Eine Rückfrage bei der Staatsanwaltschaft hat dieses Vorgehen bestätigt. Sofern die Mitglieder ein Schreiben der Staatsanwaltschaft erhalten, werden sie zu Informationszwecken gebeten, sich mit der Stadt in Verbindung setzen.
OB Schranz teilt seine Zuversicht mit, dass im Anschluss an den Rücktritt der Geschäftsführung der LAH zeitnah die Geschäftsführung wieder besetzt werden kann. Herr Lerch, Geschäftsführer des TZU und der kaufm. Leiter der OWT, Herr Sprenger, der während seiner Tätigkeit im Bereich 9-5 bereits die Angelegenheiten der LAH betreut hat, haben sich zur nebenamtlichen Übernahme dieser Tätigkeit bereit erklärt.
Frau Stadtv. Walther hält es darüber hinaus für wichtig, die Vergaberichtlinien anzupassen.
OB Schranz merkt an, dass sich auch der Aufsichtsrat der LAH mit der Vergabepraxis beschäftigen wird.
