26.01.2017 - 12 Interfraktioneller Antrag gem. § 4 der Geschäft...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Sitzung:
-
17. Sitzung des Umweltausschusses
- Gremium:
- Umweltausschuss
- Datum:
- Do., 26.01.2017
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antragsvorlage
- Federführung:
- Geschäftsstelle der SPD-Fraktion
- Bearbeitung:
- Dennis Lotz
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Beratung
Der Vorsitzende weist darauf hin, dass die Linke.Liste - Fraktion noch Beratungsbedarf
angemeldet hat, daher wird heute ohne Votum vorberaten.
Herr Flore sieht diesen Antrag als Handlungsanweisung an die Verwaltung. Obwohl die Stadt
Oberhausen in diesem Verfahren als Träger öffentlicher Belange nur anhörungsberechtigt
ist, begrüßt er, dass sich der Rat im Hinblick auf die Vorgehensweise in seiner Gänze
positioniert. Die Bezirksregierung Düsseldorf ist informiert und wird darauf achten, dass alle
Einsprüche und auch die Belange der Stadt Oberhausen so weit wie möglich berücksichtigt
werden, so Herr Flore. Er bedauert, dass sich die Linke.Liste - Fraktion heute nicht
äußert und hofft, dass dadurch keine Verzögerungen im Rat entstehen.
Abschließend bedankt sich Herr Flore ausdrücklich bei der heute anwesenden
Bürgerinitiative Sterkrader Wald für ihr Engagement. Er ergänzt, dass wir mit Sicherheit
Eingriffe in die Natur hinnehmen müssen, diese sollen dann aber wieder auf Oberhausener
Gebiet ausgeglichen werden.
Auch Herr Karschti bedankt sich beim Gremium für die gemeinsame Linie und hofft auf
Unterstützung der Linke.Liste-Fraktion.
Herr Bandel ist mit seinen Vorrednern völlig einig, greift allerdings nochmal das
Thema Ersatzmaßnahmen auf. Da die Stadt Oberhausen so gut wie keine Flächen für
größere Ersatzmaßnahmen zur Verfügung hat, plädiert er für Ersatzgelder, um damit
Klimaschutzmaßnahmen durchzuführen.
Dazu erläutert die Leiterin der Unteren Naturschutzbehörde, Frau Rolf, dass hier das
Bundeswaldgesetz und das Landesforstgesetz greifen, die bei der Inanspruchnahme von
Wald eine Verpflichtung zur Wiederaufforstung vorsehen und keine Ersatzgeldleistungen.
