17.01.2017 - 8 Antrag gem. § 2 der Geschäftsordnung des Rates ...

Reduzieren

Beratung

Ergänzend zum gestellten Antrag führt Frau Schadt aus, dass bezüglich der Einführung der alternierenden Teleheimarbeit und der Ausweitung auf die Stadtverwaltung bereits Hinweise im letzten Jahresbericht der Gleichstellungsstelle zu finden sind und eine Weiterentwicklung dieses Themas zu Gunsten der Beschäftigten der Stadtverwaltung wünschenswert ist.

 

Frau Boos merkt an, dass die flächendeckende Einführung der alternierenden Teleheimarbeit die Attraktivität der Arbeitgeberin Stadt Oberhausen erhöhen würde.

 

Herr Kawicki stimmt diesen Ausführungen zu und benennt die Inanspruchnahme der Teleheimarbeit als sehr gute Lösung für viele Beschäftigte. Aus seiner Sicht ist dieses Arbeitszeitmodell ein probates Mittel zur Mitarbeiterinnenbindung. Nach Beendigung des positiv verlaufenen Pilotprojektes wurde dem Verwaltungsvorstand vorgeschlagen, die Teleheimarbeit auf die Gesamtverwaltung auszuweiten und eine Dienstvereinbarung entworfen. Mitte 2016 wurde das Beteiligungsverfahren eingeleitet, die Gleichstellungsstelle stimmte zu, der Personalrat fertigte zu einzelnen Punkten eine Rückschrift. Herr Kawicki ist zuversichtlich, dass die Einigung mit dem Personalrat im Februar 2017 erzielt wird und die Dienstvereinbarung zur alternierenden Teleheimarbeit Umsetzung findet.

 

Frau Costecki erklärt, dass bei der Gleichstellungsstelle in persönlichen Gesprächen aber auch im Rahmen der Frauenversammlung viele Anfragen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur Umsetzung der Teleheimarbeit gestellt werden und daher ein großes Interesse zur gesamtstädtischen Einführung dieses Arbeitszeitmodells besteht.

 

Frau Costecki wird den Gleichstellungsausschuss zur gegebenen Zeit über den Sachstand zur Einführung der alternierenden Teleheimarbeit informieren.

 

Reduzieren

Anlagen