19.12.2016 - 20 Zustimmung zur Leistung von überplanmäßigen Auf...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

OB Schranz weist darauf hin, dass die Sitzungen der zu beteiligenden Ausschüsse bei Erstellung der Drucksache bereits stattgefunden haben und somit eine Vorberatung in diesen Gremien nicht stattfinden konnte. Deshalb ist der Beschlussvorschlag entsprechend zu ergänzen.

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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden geänderten Beschluss:

 

„Der Rat der Stadt verzichtet in Anwendung des § 1 Abs. 7 Satz 3 der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates und die Oberbürgermeisterin/den Oberbürgermeister in dieser Angelegenheit auf die Vorberatung durch Ausschüsse.

 

Der Rat der Stadt stimmt der Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 700.000,00 EUR beim Produkt 060506 „Erzieherische Hilfen“ zur Bildung einer Rückstellung zur Erstattung von Aufwendungen für Leistungen der Hilfen zur Erziehung an andere Gemeinden zu.

 

Sachkonto 523200 „Erstattungen an Gemeinden“, Auftrag 310006050604 „Inobhutnahmen, familienersetzende- und unterstützende Maßnahmen“

 

Deckungsvorschlag

 

Deckung von 700.000,00 EUR durch Verschlechterung des Ergebnisses aus laufender Verwaltungstätigkeit.“

 

 

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?SILFDNR=3211&TOLFDNR=110796&selfaction=print