19.12.2016 - 17 Zustimmung zur Leistung von überplanmäßigen Auf...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Beig. Motschull erläutert, dass es sich um Schadensregulierungen aufgrund von Elementarschäden insbesondere an der Gesamtschule Osterfeld handelt. Die OGM GmbH hat die Rechnungen beglichen. Die letzte Rechnung ist datiert auf den 07.12.2016, sodass es nicht möglich war, in der Septembersitzung des Rates die üpl. Aufwendungen geltend zu machen. Eine Regulierung dauert mehrere Monate bis zu einem Jahr. Da der Stadt das Geld erst nach durchschnittlich 5 Monaten zur Verfügung gestellt wird, hielt sie es für angemessen, bei der OGM auf diesem Wege eine Erstattung herbeizuführen.

Frau Stadtv. Müthing möchte wissen, ob Erkenntnisse über die Höhe der Erstattung vorliegen.

Beig. Motschull beziffert  diese geschätzt auf 350.000 - 400.000 €

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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

"1.Der Rat der Stadt verzichtet in Anwendung des § 1 Abs. 7 Satz 3 der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates und die Oberbürgermeisterin / den Oberbürgermeister in dieser Angelegenheit auf die Vorberatung durch Ausschüsse.

 

2.Der Rat der Stadt stimmt der Leistung eines überplanmäßigen Aufwandes in Höhe von 290.000 € im Produkt 011101 Rechtsangelegenheiten, Auftrags-Nr. 460001110101 - Sach- und Haftpflichtversicherungen und Aufsichtsangelegenheiten, Sachkonto 544151 - OGM Rechnungen / LVZ 5 zu.

 

Deckungsvorschlag:

Als Deckung für den Gesamtbedarf wird eine Verschlechterung des Ergebnisses der laufenden Verwaltungstätigkeit vorgeschlagen:

 

In Verbindung mit dem v. g. Deckungsvorschlag wird darauf hingewiesen, dass im Wege der laufenden Regulierungen durch die Versicherungen entsprechende Mehrerträge auf dem Sachkonto 448700 - Regulierung von Gebäude- und Inventarschäden durch Versicherungen für 2016 und 2017 zu erwarten sind. Eine überwiegende (abzgl. der jeweiligen Selbstbehalte) Refinanzierung der schadenbedingten Aufwendungen über den Gebäude- und Inventar Versicherungs-Rahmenvertrag ist somit gegeben."