19.12.2016 - 33 Verkauf von Erbbaurechtsgrundstücken

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss

Rat der Stadt -mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit großer Mehrheit gegen die Stimmen der Linke.Liste-Fraktion folgenden Beschluss:

 

"Es wird beschlossen:

 

Der Ratsbeschluss vom 15.07.1991 - Verkauf von Erbbaurechtsgrundstücken (Grundsatzbeschluss) - (Drucksache-Nr. 1331) wird wie folgt geändert:

 

Der Verkauf von Erbbaurechtsgrundstücken erfolgt ab dem 01.01.2017 auf der Grundlage der von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses ermittelten aktuellen Bodenwerte ohne Berücksichtigung der Belastung mit dem Erbbaurecht. Sollte der ermittelte Bodenwert unter dem bilanziellen Buchwert liegen, wird zur Vermeidung von Buchwertverlusten der Buchwert als Kaufpreis angehalten."