19.12.2016 - 43 Neuerrichtung einer Grundschule am Standort Ora...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Die Frage von Frau Stadtv. Walther nach der Höhe der Kosten beantwortet Frau Beig. Münich dahingehend, dass eine Kostenermittlung bisher nicht vorgenommen worden ist, aber nachgereicht werden kann.

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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

"1.Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW)  die Neuerrichtung einer dreizügigen Grundschule am Standort Oranienstraße 57, 46147 Oberhausen durch Zusammenlegung der beiden derzeit an diesem Standort befindlichen Schulen, der Gemeinschaftsgrundschule Schmachtendorf (Schul-Nr. 104 486) und der städtischen katholischen Grundschule Dunkelschlagschule (Schul-Nr. 104 760), zum Beginn des zweiten Schulhalbjahres 2017/ 2018 (01.02.2018).

2.Die neue Schule soll zunächst folgenden Namen führen: „Schule an der Oranienstraße“. Gegebenenfalls wird der Rat nach erfolgter Neuerrichtung und nach Beteiligung der neuen Schule einen neuen Namen (§ 6 Abs. 6 SchulG NRW) beschließen.

3.Über die Schulart wird in einem Abstimmungsverfahren gemäß § 27 Abs. 2 SchulG NRW entschieden werden. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte hierfür einzuleiten und das Verfahren durchzuführen."

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?SILFDNR=3211&TOLFDNR=110732&selfaction=print