19.12.2016 - 9 Erlass der Abgabesatz-Satzung 2017 der Stadt Ob...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Beratung

Stadtv. Karschti signalisiert Ablehnung, denn Transparenz ist alles andere als gegeben. Als Beispiele nennt er unter Punkt 2.2 die Kostenzusammensetzung. Hier fehlt die Berücksichtigung der Verbrennungsgewinne in der Kalkulation. Nicht transparent ist auch für ihn die nicht unbeträchtliche Summe der Verwaltungskosten. Bei der Abwasserbeseitigung handelt es sich um ständig steigende Kosten. Die Frage ist, was kann man dagegen tun. Damit muss man sich befassen, damit der Bürger sieht, dass die Kosten nicht einfach nur weitergegeben werden. Was die Musterfamilie anbelangt, so sollte nicht nur auf die Rückzahlung gesehen werden, sondern vielmehr alle Gebührenanteile betrachtet und nachgerechnet werden, denn schließlich geht es um das Geld der Bürgerinnen und Bürger.

OB Schranz begegnet den Äußerungen seines Vorredners mit dem Hinweis, dass die Entlastung der Musterfamilie trotz verminderter Müllgebühren deshalb geringer ausfällt, weil die Kosten für die Abwasserbeseitigung gestiegen sind. Das wiederum liege an dem Projekt Emscher-Umbau. Die Beiträge der Emscher-Genossenschaft sind in den letzten Jahren jeweils um 5% gestiegen. Zukünftig wird es so sein, dass die Erhöhungsbeträge sinken werden, weil der überwiegende Teil der Bauarbeiten stattgefunden hat. Für alle übrigen Sachfragen bittet er, die Vorberatungen in den Fachausschüssen zu nutzen.

Stadtv. Runkler hält es ebenfalls für den richtigen Weg, die Sachdebatten in den Ausschüssen zu führen und diese auch ernst zu nehmen. Dann ist auch die Bemerkung überflüssig, dass die Verbrennungsentgelte nicht in die Kalkulation eingerechnet worden seien.

Reduzieren

Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit großer Mehrheit gegen die Stimmen der Linke.Liste-Fraktion und der Bürgerliste Oberhausen folgenden Beschluss:

 

"Der Rat der Stadt beschließt den Erlass der Abgabesatz-Satzung 2017 mit dem sich aus Anlage 6 ergebenden Wortlaut sowie die den Jahressätzen zugrundeliegenden Bedarfsberechnungen gemäß Anlagen 1 - 4."

 

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?SILFDNR=3211&TOLFDNR=110706&selfaction=print