19.12.2016 - 23 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung ge...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 23
- Sitzung:
-
20. Sitzung des Rates der Stadt
- Gremium:
- Rat der Stadt
- Datum:
- Mo., 19.12.2016
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Personal und Organisation
- Bearbeitung:
- Beate Hemm
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:
"Der Rat der Stadt genehmigt folgende von Herrn Oberbürgermeister Daniel Schranz und dem Ratsmitglied Wolfgang Große Brömer am 10.10.2016 gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW getroffene Dringlichkeitsentscheidung:
Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, treffen der Oberbürgermeister, Daniel Schranz, und das Ratsmitglied Wolfgang Große Brömer gem. § 60 Abs. 2 S. 1 GO NW folgende Entscheidung:
Die Verwaltung erhält die Legitimation zur Einrichtung von 2,0 befristeten Planstellen im Dezernat 3/Familie, Bildung, Soziales mit Anbindung an die Flüchtlingsbeauftragte und im Bereich 0-3/Bert-Brecht-Bildungszentrum. Diese Planstellen sind mit einem/einer Dipl.-Sozialarbeiter/in, einem/einer Dipl.-Sozialpädagogen/in (oder vergleichbare Fachrichtungen) sowie mit einem/einer Dipl.-Sozialwissenschaftler/in im Rahmen eines auf zwei Jahre zu befristenden Arbeitsvertrages zu besetzen.
Die Personalkosten werden zu 100 % gefördert."
