19.12.2016 - 8 Gesamtabschluss zum 31.12.2014Kenntnisnahme der...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Frau Stadtv. Walther fragt sich, ob es wirklich notwendig ist, beim Theater einen Zwischenabschluss zu machen, nur weil das Theater einen anderen Abschlusszeitpunkt hat? Nach ihrer Auffassung ist das überflüssig und führt nicht zu einem Kenntnisgewinn.

Bei den Rückstellungen im Bereich Soziales fehlen nach ihrer Ansicht die Rückstellungen für Transferleistungen. Jetzt sollen noch dringend 700.000 € in den Haushalt eingestellt werden. Warum ist das notwendig?

1. Beig. und StK. Tsalastras teilt mit, dass sich der Betrag in Höhe von 700.000 € auf Leistungen für das Jahr 2016 bezieht, die voraussichtlich im Januar 2017 zur Auszahlung kommen. Da bis dahin kein Gremium mehr tagt, werden jetzt Rückstellungen gebildet, die dann im nächsten Jahr aufgelöst werden, wenn die Rechnungsbeträge zur Auszahlung kommen. Auf diese Weise kann eine Dringlichkeitsentscheidung vermieden werden. Den Vorschlag, auf den Zwischenbericht beim Theater zu verzichten, kann er nur an die Rechnungsprüfung weitergeben. Ob jedoch eine Umsetzung erfolgt, liegt dabei nicht in seinem Ermessen.

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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst bei Enthaltung der  Linke.Liste-Fraktion und Bürgerliste Oberhausen einstimmig folgenden Beschluss:

 

"1. Der Rat der Stadt nimmt das Ergebnis der Prüfung des Gesamtabschlusses der Stadt Oberhausen zum 31.12.2014 durch den Rechnungsprüfungsausschuss mit den Stellungnahmen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

2. Der Rat der Stadt stellt den geprüften Gesamtabschluss der Stadt Oberhausen zum 31.12.2014 fest.

 

3. Die Ratsmitglieder erteilen dem Oberbürgermeister gemäß § 116 Abs. 1 letzter Satz in Verbindung mit § 96 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) die Entlastung."

 

 

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