12.12.2016 - 1.2 SonntagsöffnungszeitenBerichterstatter: Beigeor...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Beig. Motschull berichtet, dass die Gewerkschaft ver.di sämtliche Sonntagsöffnungszeiten in Oberhausen für rechtswidrig hält. Ver.di hält daran fest, dass für sie im Vordergrund die Ladenöffnungen sind, nicht die Feste oder Märkte. Deshalb wurden sie durch Klage von Verdi angegriffen. Ver.di bezieht sich dabei auf Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts Münster und einen Runderlass der Landesregierung. Sie besagen, dass eine Öffnung der Geschäfte an Sonn- und Feiertagen nur zulässig ist, wenn nicht die Ladenöffnungen im Vordergrund stehen, sondern eine besondere Veranstaltung oder ein traditioneller Markt. Das Verwaltungsgericht hat sich bislang noch nicht gemeldet. Vermutlich stehen eine Veranstaltung in Sterkrade und eine im Centro auf der Kippe. Beig. Motschull will nun den Prozess abwarten, um Rechtssicherheit bei der Ausgestaltung der verkaufsoffenen Sonntage zu haben. Dann müsse man sich gegebenenfalls mit der Gewerkschaft und dem Einzelhandelsverband zusammensetzen und sehen, was die Entscheidung für die weiteren geplanten verkaufsoffenen Sonntage in Oberhausen bedeutet.

Stadtv. Große Brömer hält das Vorgehen von ver.di für bedauerlich. Nach langen Gesprächen über die Zahl und Ausdehnung verkaufsoffener Sonntag mit Gewerkschaften, Kirchen und Handel ist es zu einem Kompromiss gekommen, der sich bisher auch bewährt hat. Der Konsens hat dafür gesorgt, dass auch kleinere Stadtteile in den Genuss von verkaufsoffenen Sonntagen gekommen sind. Das ist nun gefährdet.

Beig. Motschull hätte sich gewünscht, dass ver.di Vorgespräche geführt hätte. Die Stadt und der Rat sind nicht Herr des Verfahrens.

Stadtv. Karschti begrüßt das Erlangen von Rechtssicherheit und stellt sich die Frage, ob die Gefahr von Schadenersatz gegeben ist.

Beig. Motschull teilt mit, dass der Verwaltungsvorstand sich darauf verständigt hat, im Dialog mit ver.di zu bleiben. Das Risiko von Schadenersatzklagen wird als gering eingeschätzt.

Stadtv. Runkler glaubt, dass Verdi gegen die Interessen ihrer Mitglieder und anderer Angestellter im Handel handelt. Er führt aus, dass es doch jeden nur zwei bis dreimal im Jahr trifft, bei Busfahrern und Tankstellenpersonal ist das anders.

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Beschluss

Der Hauptausschuss hat den Bericht zur Kenntnis genommen.