08.12.2016 - 5.4 Volkspark Sterkrade - Radverkehrsfreigabe

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Herr Bron begrüßt die Legalisation der täglichen Praxis und fragt nach dem in Zeile 33 aufgeführten neuen kreativen Musterschild und warum nicht das hinlänglich bekannte Verkehrzeichen 240 der StVO verwendet worden ist.

 

Herr Ingendoh stimmt Herrn Bron zu, hält die neue Beschilderung für unglücklich und fragt ebenfalls nach einer StVO-Beschilderung.

 

Herr Beigeordneter Motschull weist darauf hin, dass das aufgeführte Musterschild zumindest die Anforderungen erfüllt.

 

Nach zwei weiteren Wortmeldungen von Frau Axt, Herrn Nowak und Herrn Beigeordneten Motschull teilt Frau Janclas mit, dass der Volkspark eine nicht öffentliche gewidmete Verkehrsfläche ist. Bei einer StVO-Beschilderung müsste eine solche auch an jedem Knoten im Volkspark erfolgen. Des Weiteren beinhaltet eine StVO-Beschilderung auch eine Schrittgeschwindigkeit für Radfahrer. Nach Umfragen in den Nachbarstädten wurde diese Beschilderung gewählt.

In dem in Allris beigefügten Bestandsplan erfolgt die neue Beschilderung bis auf die Eingänge Brandenburger Straße und Weierstraße nur an den übrigen Parkeingängen.

 

Die Bezirksvertretung Sterkrade nimmt den Bericht zur Kenntnis.

 

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Anlagen zur Vorlage

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