30.11.2016 - 2.9 Unterbringung und Betreuung Unbegleiteter minde...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2.9
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Mi., 30.11.2016
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Kinder, Jugend
- Bearbeitung:
- Klaus Gohlke
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Beratung
Zunächst weist Herr Ladeur auf eine Korrektur hin. Die Einrichtung der umA-Fachstelle erfolgte am 01.11.2015 (Zeile 42 der Vorlage).
Sodann beantwortet er Fragen von Frau Willing-Spielmann. Er teilt mit, dass Kosten im Rahmen des § 41 SGB VIII vom Land erstattet werden. Seitens des Landes besteht jedoch aktuell ein Bearbeitungsrückstand. Der Kostenerstattungsanspruch besteht auch bei Hilfegewährung an Jugendliche, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Differenz zwischen den zugewiesenen unbegleitet minderjährigen Ausländern und der Zahl der Hilfeempfänger besteht, weil nicht bei allen unbegleitet minderjährigen Ausländern entsprechender Hilfebedarf vorhanden ist.
Frau Münich ergänzt, dass wegen der schleppenden Bearbeitung der Kostenerstattungsansprüche zunächst Abschlagszahlungen vom Land angekündigt wurden. Eine Spitzabrechnung werde dann später erfolgen.
Auf Nachfrage von Frau Hellmann weist Herr Ladeur auf den aktuellen Zuweisungsschlüssel von 160 aufzunehmenden unbegleitet minderjährigen Ausländern hin. Da dieser Schlüssel noch nicht erreicht ist und in den nächsten Monaten einige Jugendliche das 18. Lebensjahr vollenden werden, ist mit neuen Zuteilungen zu rechnen.
Für den Aufgabenbereich Amtsvormundschaft kündigt Herr Nebel an, demnächst ein Konzept zur Gewinnung ehrenamtlicher Vormünder zu entwickeln.
Im Anschluss nimmt der Jugendhilfeausschuss die Vorlage zur Kenntnis.
