29.11.2016 - 5 Örtliche Planung nach § 7 Alten- und Pflegegese...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Ergänzend zur Vorlage führt Herr Bohnes die wichtigsten Aspekte der örtlichen Planung für Oberhauen aus und Herr Kegelmann ergänzt die geschlechtsspezifischen Aspekte. Er benennt im Wesentlichen den höheren Anteil - 2/3 der Personen sind weiblich - von Frauen in stationären Pflegeeinrichtungen. 70 % der demenzerkrankten Personen ist weiblich. Stationäre Einrichtungen werden die Pflegekonzepte zukünftig noch stärker auf diese Fakten ausrichten müssen. Auch ist die Pflege von Angehörigen im privaten Kontext zumeist weiblich besetzt.

 

Frau Boos und Frau Kauenhowen loben die Benennung der gendersensiblen Aspekte in der Fortentwicklung der Altenplanung. Zu erwähnen ist ebenfalls, dass der „Dienst am Menschen“ sowohl im beruflichen als auch privaten Kontext zumeist weiblich besetzt ist. Dies geschieht ehrenamtlich oder aber auch deutlich unterbezahlt.

 

Herr Wilger sieht im großen Anteil der Frauen in stationären Einrichtungen die Herausforderung darin, auch Männern in diesem Bereich adäquate Angebote zur Verfügung zu stellen.

 

Frau Bongers spricht die veraltete Datensammlung in der Berichterstattung an und wünscht sich Hinweise auf die weiteren Planungen.

 

 

Herr Kegelmann erläutert hierzu, dass es bisher keine spezifischen Daten für Oberhausen gibt Die Erhebung dieses Datenmaterials ist allerdings in Planung. Das verwendete Zahlenmaterial stammt von IT NRW und in 2017 kann auf Zahlen aus 2015 zurückgegriffen werden. Zukünftig wird auf spezielle Konzepte für Männer in Pflegeeinrichtungen ein Augenmerk gelegt.

 

 

Der Gleichstellungsausschuss nimmt die Vorlage formal zur Kenntnis BOB setzt die Vorberatung aus

 

 

 

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Beschluss

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?SILFDNR=3198&TOLFDNR=109308&selfaction=print