21.11.2016 - 17 Zustimmung zur Leistung eines überplanmäßigen A...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

"1.Der Rat der Stadt verzichtet hinsichtlich dieser Drucksache gemäß § 1 Absatz 7 Satz 3 der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates und für die Oberbürgermeisterin / den Oberbürgermeister der Stadt Oberhausen auf die Vorberatung durch Ausschüsse.

 

2.Der Rat der Stadt stimmt der Leistung eines überplanmäßigen Aufwandes in Höhe von 120.000 € im NKF Haushalt beim Sachkonto 543134 - Gerichtskosten u.a. zu."