21.11.2016 - 10.1.1 Änderungs-und Ergänzungsantrag zum Haushalt/Hau...

Beschluss:
abgelehnt
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Beratung

Frau Stadtv. Stehr macht deutlich, dass zahlreiche Gemeinden gefährliche Hunde besonders besteuern. Was unter dem Begriff gefährliche Hunde zu verstehen ist, ist definiert. In Oberhausen beträgt die Hundesteuer für einen Hund, egal ob gefährlich oder nicht, 156 €.

Stadtv. Runkler hat die Befürchtung, dass eine höhere Besteuerung von gefährlichen Hunden zu einer Erhöhung des Anteils in Tierheimen führen könnte.

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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der BOB Fraktion sowie bei Enthaltung der Bürgerliste Oberhausen die Drucksache Nr. A/16/2110-01 ab.