21.11.2016 - 10.1.8 Änderungs-und Ergänzungsantrag zum Haushalt/Hau...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10.1.8
- Sitzung:
-
19. Sitzung des Rates der Stadt
- Gremium:
- Rat der Stadt
- Datum:
- Mo., 21.11.2016
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 14:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antragsvorlage
- Federführung:
- CDU-Fraktion
- Bearbeitung:
- Matthias Wissing
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
Frau Stadtv. Stehr begründet den Antrag damit, dass aufgrund von vermehrten BürgerInnenbeschwerden der Kommunale Ordnungsdienst für Straßen zuständig sein soll, die von verkehrswidrig geparkten Fahrzeugen blockiert werden sowie für abgestellte Fahrzeuge in den Fußgängerzonen. Der Vergleich mit anderen Städten in NRW zeigt hierbei, dass andere Kommunen bei der Aufgabe der Sicherung des Verkehrs breiter aufgestellt sind. Mitarbeiter des Duisburger Ordnungsdienstes verhängten im Jahr 2014 zum Beispiel ca. 330.000 Strafzettel für verkehrswidriges „Parken“. In Oberhausen waren es im selben Jahr 95.000 Tickets. Die Ausweitung des Kommunalen Ordnungsdienstes würde der Problemlösung entgegenwirken. Sie könnte sich allerdings vorstellen, den Konsolidierungsbetrag von 200.000 € auf 100.000 € zu reduzieren.
Beig. Motschull hält einen Betrag von 90.000 € - 100.000 € bei einer Ausweitung des Kommunalen Ordnungsdienstes für realistisch.
Beschluss
Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit großer Mehrheit gegen die Stimmen der Linke.Liste-Fraktion folgenden geänderten Beschluss:
"Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung fünf zusätzliche Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter für den Kommunalen Ordnungsdienst einzustellen und im Haushaltssanierungsplan eine neue Konsolidierungsmaßnahme aufzunehmen, die mit mindestens 100.000 Euro p.a. zu beziffern ist. Alternativ ist die HSP-Maßnahme Nr. 292 zu ändern und entsprechend anzugleichen."
