21.11.2016 - 10.1.7 Änderungs-und Ergänzungsantrag zum Haushalt/Hau...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

"Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung zu prüfen, welche Möglichkeiten für Oberhausen bestehen, sich auf Grundlage des BHKG von Betreibern von Anlagen oder Einrichtungen, bei denen Störungen von Betriebsabläufen für eine nicht unerhebliche Personenzahl zu schwerwiegenden Gesundheitsbeeinträchtigungen führen können (sogenannte „besonders gefährliche Objekte“), die notwendigen Anschaffungen für Ausrüstungen zum Schutz vor diesen Anlagen erstatten zu lassen, vgl. § 29 Abs.1, 2, Nr.1 BHKG. In diesem Zusammenhang ist eine Überarbeitung der Feuerwehrsatzung der Stadt Oberhausen zu prüfen."