21.11.2016 - 23 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidunghie...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

"Der Rat der Stadt genehmigt folgende vom Hauptausschuss am 07.11.2016 gemäß § 60 Abs. 1 GO NW getroffene Dringlichkeitsentscheidung (Drucksache Nr. B/16/2076-01):

 

 

Weil es sich um einen Fall von Dringlichkeit handelt, fasst der Hauptausschuss der Stadt Oberhausen gemäß § 60 Abs. 1 GO NW anstelle des Rates der Stadt Oberhausen in einer Angelegenheit, die der Beschlussfassung des Rates unterliegt, folgenden Beschluss:

 

Der Hauptausschuss beschließt eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 3.400.000,00 EUR beim Auftrag 870001130102 (Asylbewerber und Flüchtlinge), Produkt 011301 (Strategisches Immobilienmanagement), Kostenart 524155 (LVZ 1 Instandhaltungsmanagement) im Haushaltsjahr 2016.

 

 

Deckungsvorschlag:

 

Verschlechterung des Ergebnisses aus laufender Verwaltungstätigkeit."