21.11.2016 - 10.6 Haushaltssatzung 2017

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

OB Schranz ruft zur Einzelabstimmung über die §§ 1 bis 9 sowie die Abstimmung der Haushaltssatzung 2017 insgesamt auf:

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Beschluss

§ 1 Ergebnisplan und Finanzplan

 

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit großer Mehrheit gegen die Stimmen der Linke.Liste-Fraktion und der Bürgerliste Oberhausen folgenden geänderten Beschluss:

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich erzielbaren Erträge und entstehenden

Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird

im Ergebnisplan mit

 

dem Gesamtbetrag der Erträge auf 791.266.080 EUR

 

dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 789.629.720 EUR

 

im Finanzplan mit

 

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der laufenden

Verwaltungstätigkeit auf 764.591.400 EUR

 

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der laufenden

Verwaltungstätigkeit auf 742.054.730 EUR

 

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf   29.509.820 EUR

 

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf   57.848.370 EUR

 

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf   40.612.280 EUR

 

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf  32.300.320 EUR"

 

§ 2 Kreditermächtigung für Investitionen

 

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit großer Mehrheit gegen die Stimmen der Linke.Liste-Fraktion und der Bürgerliste Oberhausen folgenden geänderten Beschluss

 

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen erforderlich ist, wird auf

 

30.738.550 EUR

 

festgesetzt.

 

 

§ 3 Verpflichtungsermächtigung

 

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit großer Mehrheit gegen die Stimmen der Linke.Liste-Fraktion und der Bürgerliste Oberhausen folgenden Beschluss:

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf

 

15.520.840 EUR

 

festgesetzt

 

§ 4 Ausgleichsrücklage und allgemeine Rücklage

 

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

Wegen fehlenden Eigenkapitals ist eine Bildung der genannten Rücklagen nicht möglich.

 

§ 5 Kredite zur Liquiditätssicherung

 

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - mit großer Mehrheit gegen die Stimmen der Linke.Liste-Fraktion folgenden Beschluss:

 

Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf

 

1.750.000.000 EUR

 

festgesetzt.

 

§ 6 Steuersätze

 

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit großer Mehrheit gegen die Stimmen der Linke.Liste-Fraktion und der Bürgerliste Oberhausenfolgenden Beschluss:

 

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern sind wie folgt festgesetzt worden:

 

1. Grundsteuer

 

1.1) für die land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 250 v.H.

 

1.2) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf670 v.H.

 

2. Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag auf 550 v.H

 

§ 7 Haushaltssanierungsplan

 

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit großer Mehrheit gegen die Stimmen der Linke.Liste-Fraktion folgenden Beschluss:

 

Nach dem Haushaltssanierungsplan ist der Haushaltsausgleich im Jahre 2017 wieder hergestellt. Die im Haushaltssanierungsplan enthaltenen Konsolidierungsmaßnahmen sind bei der Ausführung des Haushaltsplans umzusetzen.

 

§ 8 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen / Auszahlungen

 

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen / Auszahlungen (§ 83 Abs. 1 GO NRW) und über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen (§85 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit § 83 Abs. 1 GO NRW), die im Einzelfall 100.000 EUR überschreiten, bedürfen der Zustimmung des Rates

 

§ 9 Wertgrenzen für den Einzelnachweis der Investitionsmaßnahmen

 

Die Wertgrenze für die Veranschlagung einzelner Investitionsmaßnahmen wird

- für Baumaßnahmen auf 150.000 EUR

 

- für übrige Investitionsmaßnahmen auf 50.000 EUR

 

festgesetzt. Bei Investitionen unterhalb der genannten Wertgrenzen sind die Einzahlungen und Auszahlungen zusammengefasst zu veranschlagen.

 

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters -  fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

Abstimmung über die Haushaltssatzung 2017 insgesamt:

 

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit großer Mehrheit gegen die Stimmen der Linke.Liste-Fraktion und der Bürgerliste Oberhausen folgenden geänderten Beschluss:

 

Der Rat beschließt die als Anlage beigefügte Haushaltssatzung 2017 in der modifizierten Version.

 

Am Ende der Haushaltsberatung unterbricht OB Schranz die Ratssitzung um 18:15 Uhr für eine kurze Pause und eröffnet sie wieder um 18:30 Uhr.

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Anlagen zur Vorlage