21.11.2016 - 11 Optionserklärung gemäß § 27 Abs. 22 Umsatzsteue...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

"Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt, die Optionserklärung gemäß § 27 Absatz 22 UStG auf Beibehaltung des alten Rechtsstandes bezüglich der Umsatzsteuerpflicht gegenüber dem Finanzamt abzugeben."

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage