21.11.2016 - 5 Erlass einer neuen Hebesatz-Satzung für die Fes...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Sitzung:
-
19. Sitzung des Rates der Stadt
- Gremium:
- Rat der Stadt
- Datum:
- Mo., 21.11.2016
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 14:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Finanzen
- Bearbeitung:
- Petra Schmal
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
OB Schranz ruft aufgrund des Sachzusammenhangs zugleich den Änderungsantrag der Bürgerliste zur Beratung auf.
Stadtv. Karschti merkt an, dass die Gewerbesteuer eine wichtige Einnahmequelle für die Stadt ist, obwohl die Kommunen einen Teil als Umlage abführen müssen. Auch wenn es sich nur um eine minimale Absenkung des Hebesatzes handelt, so wäre es dennoch ein Signal, das eine gewisse Wirkung hat.
OB Schranz lässt zunächst über den Änderungsantrag der Bürgerliste abstimmen und sodann über die Verwaltungsvorlage.
Beschluss
Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit großer Mehrheit gegen die Stimmen der Linke.Liste-Fraktion und der Bürgerliste Oberhausen folgenden Beschluss:
"Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt den Erlass einer neuen Hebesatz-Satzung für die Festsetzung der Realsteuerhebesätze - Grundsteuer sowie Gewerbesteuer - ab dem 01.01.2017 in der als Anlage beigefügten Fassung."
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
23,5 kB
|
