21.11.2016 - 26 Konzeptionelle Entwicklung des Gebäudekomplexes...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Die Vermarktung ist Teil des Finanzierungskonzeptes. Wenn dieses nicht umgesetzt wird, muss eine Kompensation beschlossen werden. Deshalb sind von der Verwaltung die vorbereitenden Maßnahmen für eine Vermarktung vorzunehmen.

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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden geänderten Beschluss:

 

"Der Rat der Stadt beschließt:

 

1.Zur Sicherung einer ausreichenden pflegerischen Infrastruktur wird seitens der ASO               Alteneinrichtungen der Stadt Oberhausen auf dem Gelände an der Siepenstraße 30               ein Ersatzneubau mit 80 Plätzen errichtet.

 

2.Der Betriebsleiter der ASO Alteneinrichtungen der Stadt Oberhausen und die Vertreterin der Stadt Oberhausen in der Gesellschafterversammlung der ASO Alteneinrichtungen der Stadt Oberhausen gGmbH werden angewiesen, die zur Umsetzung der Beschlüsse erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Den Mitgliedern des Aufsichtsrates und des Betriebsausschusses wird empfohlen, die zur Umsetzung der Beschlüsse erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.

 

3.In Bezug auf das Haus 3 des Louise-Schroeder-Heimes der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung ASO Alteneinrichtungen der Stadt Oberhausen (ASO Eigenbetrieb) gilt für das Kreditmarktdarlehen und das zweckgebundene zinslose Förderdarlehen Folgendes (Anlage 3):

 

3.1Für das Kreditmarktdarlehen (voraussichtliche Restschuld 535.833,62 Euro zum 31.12.2018) übernimmt die Stadt Oberhausen ab dem 01.01.2019 bis zur planmäßigen Tilgung des Darlehens im Jahr 2021 den Schuldendienst. Der ASO Eigenbetrieb erstattet der Stadt Oberhausen bis zu diesem Zeitpunkt Zins- und Tilgung.

 

3.2Das Förderdarlehen ist durch ein Kreditmarktdarlehen umzuschulden und zurückzuzahlen, sobald der Verwendungszweck des Darlehens wegfällt (Nutzungsänderung des Haus 3). Bis zu diesem Zeitpunkt (voraussichtlich 31.07.2018, Restschuld 2.420.148,85 Euro) erstattet der ASO Eigenbetrieb der Stadt Oberhausen Zins und Tilgung.

 

3.3Für das Umschuldungsdarlehen übernimmt die Stadt Oberhausen den Schuldendienst (Zins und Tilgung) bis zur planmäßigen Tilgung (prognostizierte Gesamtbelastung 2.529.677,12 Euro auf Basis eines am 19.07.2016 eingeholten indikativen Angebotes).

 

3.4Die Beschlüsse zu 3.1 - 3.3 werden unter der Annahme gefasst, dass der ASO Eigenbetrieb zu einer vollständigen Erstattung des Schuldendienstes aus den vorgenannten Darlehen nicht in der Lage ist. Sie stehen unter der Bedingung, dass die Betriebsleitung des ASO Eigenbetriebes dem Oberbürgermeister die Finanzplanung für das Jahr 2019 und die prognostizierte Liquidität zum 31.12.2018 bis zum 31.12.2017 vorlegt. Ergibt sich aus der Prüfung der Finanzplanung 2019 und der Liquiditätsprognose, dass ein höherer Beitrag des ASO Eigenbetriebes am Schuldendienst für das Altdarlehen und das Umschuldungsdarlehen möglich ist, wird ein neuer Beschluss des Rates herbeigeführt.

 

4.Die Verwaltung und der ASO Eigenbetrieb werden beauftragt, ein Konzept zur Folgenutzung der Liegenschaft des Hauses 3 analog zur Entwicklung zur Neukonzeption im Elly-Heuss-Knapp-Quartier "Haus am Brunnen" zu erarbeiten, um eine Quartiersentwicklung im Sinne der „sozialen Stadt" zu verfolgen. Sollte eine solche Entwicklung nicht realisiert werden können, werden die Verwaltung und der ASO Eigenbetrieb zu einem späteren Zeitpunkt beauftragt, eine Vermarktung der Liegenschaft des jetzigen Hauses 3 herbeizuführen. Ferner ist die Refinanzierung von eventuellen Abrisskosten von ca. 400.000 Euro sowie die finanzielle Beteiligung des ASO Eigenbetriebes an diesen Kosten zu prüfen und hierzu einen Ratsbeschluss herbeizuführen.

 

5.In Abhängigkeit zum Finanzierungsbedarf des Ersatzneubaus nimmt die Stadt Oberhausen in 2017 und 2018 die notwendigen Kredite für den ASO Eigenbetrieb auf, deren Schuldendienst (Zins und Tilgung) der Stadt Oberhausen durch den ASO Eigenbetrieb erstattet wird."

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Anlagen zur Vorlage