21.11.2016 - 14 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung ge...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

"Der Rat der Stadt genehmigt folgende von Herrn Oberbürgermeister Daniel Schranz und dem Ratsmitglied Wolfgang Große Brömer am 31.08.2016 gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW getroffene Dringlichkeitsentscheidung:

 

„Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, treffen der Oberbürgermeister, Daniel Schranz, und das Ratsmitglied Wolfgang Große Brömer gem. § 60 Abs. 2, S. 1 GO NW folgende Entscheidung:

 

Die Verwaltung erhält die Legitimation zur Einrichtung von 1,0 befristete Planstelle im Bereich 2-6/ Kommunales Integrationszentrum. Diese Planstelle ist mit einer/ einem Dipl. Sozialarbeiter/ innen, Dipl. Sozialpädagoginnen/ -pädagogen, zunächst im Rahmen eines bis zum 31.12.2017 befristeten Arbeitsvertrages, zu besetzen (Personalkosten lt. KGSt 60.800,00 EUR/ p.a., Förderung per Zuweisungsbescheid 50.000,00 EUR/ p.a.).“