02.11.2016 - 2.2 Haushalt 2017
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2.2
- Sitzung:
-
15. Sitzung des Sozialausschusses
- Gremium:
- Sozialausschuss
- Datum:
- Mi., 02.11.2016
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Zur Beratung aufgerufen wird der Haushaltsplanentwurf 2017 sowie der Stellenplan 2017, hier die Produktbereiche 05 Soziale Leistungen und 07 Gesundheitsdienste
sowie die Veränderungsnachweisung der Verwaltung.
Die Frage von Frau Walther zur Entwicklung einer Position im Produktbereich 05 „Sonstige ordentliche Erträge", die mit dem Hinweis „Bußgelder" erläutert ist, wird von der Verwaltung im Nachgang wie folgt beantwortet:
Das Jahresergebnis 2015 resultiert aus einer ergebniswirksamen Auflösung von Rückstellungen. Diese Rückstellungen wurden im Zusammenhang mit möglichen rückwirkenden Ansprüchen im AsylbLG (Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2012; Regelsatzanpassungen §3 AsylbLG) und einem Klageverfahren im Bereich der stat. Pflege eingestellt.
Die Angelegenheiten sind in der Sache erledigt, sodass die Auflösung der Rückstellungen in 2015 erfolgen konnte.
Es verbleibt eine Position von 160 Euro für Bußgelder, die von Unterhaltspflichtigen eingefordert werden, wenn entscheidungserhebliche Unterlagen nicht vorgelegt werden.
Zur lfd. Nr. 21: Erhöhter Ertrag beim Jobcenter aufgrund der Anpassung an das Rechnungsergebnis 2015 bei der Tilgung von Darlehen (Wohnungsbeschaffung) bittet Herr Lenz um Erläuterungen zu den Darlehen sowie Wohnungen. Ebenfalls bittet er um Mitteilung, ob es sich um nachhaltige Kürzungen oder um einen Einmaleffekt handelt.
Im Nachgang zur Sitzung wird die Frage wie folgt beantwortet: Aufgrund steigender Aufwendungen für die Bewilligung von Darlehen zur Wohnungsbeschaffung (Mietkautionen) wird dementsprechend mit steigenden Einnahmen (Tilgung) gerechnet.
Weitere Fragen werden in der Sitzung beantwortet.
