02.11.2016 - 1.1 Fortschreibung des Handlungskonzeptes Flüchtlin...

Beschluss:
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Beratung

Frau Gleibs berichtet, dass sie seit dem 08.12.2015 die Aufgabe der Flüchtlingsbeauftragten wahrnimmt. Eine Vernetzung der ehrenamtlich tätigen Initiativen war bereits weitestgehend vorhanden, sodass eine rege Kommunikation mit in der Flüchtlingsarbeit aktiven Bürgern vorrangig stattfinden konnte.

Oberhausen zeichnet sich durch eine gute Kommunikation zwischen allen Akteuren aus.

 

Des Weiteren legt Frau Gleibs Ergebnisse sowie Teilergebnisse ihrer Arbeit dar, wie u.a. die Gründung eines Workshops für Frauen, die derzeitige Erarbeitung eines Gewaltschutzkonzeptes, die Beantragung von Fördergeldern, die Beantragung von zwei Stellen im Bereich der Bildung.

 

Frau Willing-Spielmann sowie Herr Telli danken Frau Gleibs für die umfangreiche Darstellung. Wichtige Konzepte sind auf den Weg gebracht und können sukzessive abgearbeitet werden.

 

Frau Walther sieht als wichtigste Aufgabe der Integration die Vermittlung in Arbeit. Hierzu erbittet sie Auskünfte zu entsprechenden Förderprogrammen.

 

Herr Weinand erläutert, dass seitens des Integration Points Kontakte zwischen Arbeitgebern und Geflüchteten geknüpft werden, um ggf. Praktikumsstellen zu akquirieren. Hierzu werden Geflüchtete zu Gesprächen mit Arbeitgebern eingeladen, woraus entsprechende Praktikumsplätze vermittelt werden konnten.

 

Zu den Förderinstrumenten Arbeitsgelegenheiten, soziale Teilhabe, etc. wurde kein gesondertes Programm für Geflüchtete konzipiert, da diese in die regulären Programme aufgenommen werden können.

 

4.1 Resolution

 

 

Der Sozialausschuss stimmt einstimmig der geänderten Drucksache A/16/1981-01 zu.

 

„*Der Sozialausschuss bittet das BAMF sowie das European Asylum Support Office (EASO) darauf hinzuwirken, dass Familienmitglieder von in Oberhausen lebenden dauerhaft aufenthaltsberechtigten Geflüchteten, die derzeit in Griechenland unter unwürdigen Bedingungen leben, schnell mit ihren Angehörigen in Oberhausen zusammengeführt werden.

* Voraussetzung dafür ist, dass alle in Oberhausen lebenden Flüchtlinge -auch diese aktiv beworbenen- auf die von der Stadt zu erfüllende Aufnahmequote des Landes NRW angerechnet werden.

 

Der Sozialausschuss beschließt die Resolution und teilt dem BAMF sowie dem European Asylum Support Office den Beschluss mit und bittet um entsprechende Umsetzung.“

 

 

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Beschluss

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.