07.11.2016 - 8 Sachstandsbericht über die Erbbaurechtspraxis u...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Dez. Schmidt hält es aus der Sicht der Verwaltung für den richtigen Weg, an dieser Stelle nachzujustieren. Als Beispiel nennt er den Bodenwert.

Stadtv. Runkler begrüßt den Vorschlag einer neuen Grundstückswertermittlung. Das sollte dazu dienen, Gerechtigkeit gegenüber früheren Jahren zu schaffen. Seit der Nullzinsphase ist eine Veräußerung der Grundstücke für die Stadt unter den derzeitigen Rahmenbedingungen nicht sinnvoll.

Stadtv. Karschti hinterfragt, inwieweit bilanzielle Aspekte der OGM betroffen sind.

OB Schranz teilt mit, dass die OGM mit dieser Angelegenheit nicht befasst ist, denn mit der Veräußerung von Erbpachtgrundstücken hat sie nichts zu tun. Eine Neujustierung der Grundstückswerte wird dazu führen, dass die Schere zwischen Veräußerung und Erbpacht näher zusammengefügt wird.

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Beschluss

Der Hauptausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.