07.11.2016 - 6 Durchführung des Kommunalinvestitionsförderungs...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Stadtv. Karschti merkt an, dass bei Durchsicht der Listen auffällt, dass der Sportbereich stärker vertreten ist als der Bildungsbereich, obwohl die seinerzeit mitgeteilte prozentuale Verteilung für den Bereich Bildung dreimal höher war als für den Sportbereich.

OB Schranz macht deutlich, dass im Schulbereich Projekte vorgeschlagen worden sind, die unter Berücksichtigung der nicht vorgenommenen Schulschließungen im Rahmen des Bildungsplans, auf jeden Fall Bestand haben.

Frau Beig. Münich erinnert daran, dass die Beschlüsse zum Bildungsplan erst im Sommer gefasst worden sind. Den Bildungsbereich mit seinen mehr als 50 Schulen in den Prozess einzubinden, benötigt mehr Zeit.

Dez. Schmidt teilt mit, dass die Fördervoraussetzungen sich für Schulen auf energetische Maßnahmen beschränken. Darüber hinaus wird vor allem auf die Fördermaßnahme: Gute Schule mit einem Fördervolumen von ca. 7,6 Mio. € gesetzt.

Frau Stadtv. Müthing fragt nach, ob der Austausch von Heizungsanlagen zu den förderfähigen energetischen Maßnahmen gehört.

Dez. Schmidt teilt mit, dass es bei der Erneuerung einer Heizungsanlage für jedes einzelne Projekt eines energetischen Fachgutachtens bedarf. Es geht nicht nur um einzelne Projekte, im Wesentlichen um eine Gesamtbetrachtung. 

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Beschluss

Der Hauptausschuss - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - hat die Drucksache B/16/2039-01 einstimmig vorberaten.

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Anlagen zur Vorlage