03.11.2016 - 2.1 Kundgebungen und Demonstrationen von "Bürger ge...

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Beratung

Herr Beigeordneter Motschull erklärt auf Nachfrage von Frau Hansen, warum derartige Demonstrationen nicht verboten werden, dass dieses Verbot, im Sinne des Grundgesetzes nicht ausgesprochen werden dürfte. Gleichermaßen verweist er auf die jüngsten Ereignisse in der Stadt Dortmund, wo ähnliche Gruppen demonstrierten. Auch hier konnte die Demonstration nicht verboten werden, wohl aber der in dem Zusammenhang stehende Umzug.

 

Außerdem empfiehlt Herr Beigeordneter Motschull, diese Angelegenheit nicht nur auf bezirklicher Ebene zu beraten, sondern die Thematik im Rat der Stadt weiter zu behandeln. Gleichermaßen kündigte er an, die sich in der Diskussion der Bezirksvertreter angesprochenen  Aspekte auch im Polizeibeirat zu diskutieren.

 

Nach weiterer angeregter Diskussion über den Sachverhalt plädiert die Bezirksvertretung Alt-Oberhausen einstimmig dafür, eine interfraktionelle Resolution zu verfassen und im Rat der Stadt zu verabschieden.