26.10.2016 - 1.4 Durchführung des Kommunalinvestitionsförderungs...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

 

Der Rat der Stadt beschließt die Umsetzung und Durchführung der in der Anlage genannten Maßnahmen im Jahr 2017 als erste Tranche im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes vom 24.06.2015 (KInvFG) sowie des Gesetzes zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen (KInvFöG NRW) vorbehaltlich der Bestätigung der Förderfähigkeit durch die Bezirksregierung Düsseldorf.

 

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Beratung

Auf die Nachfrage von Frau Walther teilt Herr Ingenerf zum Abriss des Gebäudes der St. Martin-Schule mit, dass für eine Kindertageseinrichtung gänzlich andere Anforderungen an ein Gebäude zu stellen sind. Sodann führt Frau Münich aus, dass sie eine Nutzung alter Gebäude für neue Ideen befürwortet. Dies sei aber bei einer Nutzung als Kindertageseinrichtung wegen der Anforderungen sehr schwierig. Ein Neubau ermöglicht die Umsetzung aller Erforderlichkeiten.

 

Da die Vorlage erst sehr kurzfristig zur Verfügung gestellt werden konnte, regt Frau Willing-Spielmann an, die Vorlage ohne Votum vorzuberaten.

 

Dem schließt sich der Jugendhilfeausschuss an, so dass die Vorlage ohne Votum vorberaten wird.

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Anlagen zur Vorlage