26.10.2016 - 12 Mittelbereitstellung für die Gleichstellungsarb...

Beschluss:
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Beratung

Es besteht interfraktionell die Einigkeit, dass eine Umsetzung in dieser Form so

gewünscht wird. Entsprechende Vorgespräche sollten auch schon zu einem

interfraktionellen Antrag führen. Der Antrag der Bürgerliste wurde aber nunmehr

vorab eingereicht, so dass dieser die Grundlage der heutigen Diskussion war.

Da der politische Antrag monetäre Auswirkungen, nämlich die Bereitstellung von

15.000,-- EUR, zur Folge hat, die in Ihrer Ausgabenart freiwillig sind, ist ein

Deckungsvorschlag mit der Beschlussfassung dieses Antrages zwingend erforderlich.

Dieser ist im politischen Antrag bislang nicht zu finden und der

Gleichstellungsausschuss fordert die Gleichstellungsstelle mit der Dezernatsleitung

durch den Oberbürgermeister auf, bis zur Sitzung des Finanz- und

Personalausschusses am 08.11.2016 einen Deckungsvorschlag einzureichen, um

diesen dann in einem interfraktionellen Änderungsantrag aufzunehmen.

Damit wird der Antrag an die Verwaltung mit Prüfauftrag weitergegeben.

Frau Schmidt ergänzt, dass mit der Konstituierung des Gleichstellungsausschusses

auch Entscheidungszuständigkeiten geregelt wurden. Hier heißt es in Punkt 2.5:

„Vergabe von Fördermitteln für Maßnahmen und Projekte zur Förderung der

Gleichstellung zum Abbau von Benachteiligungen in der Lebenssituation von Frauen

und Mädchen und von Männern und Jungen. Es ist also notwendig, dem

Gleichstellungsausschuss für diese Aufgaben ein entsprechendes Budget zur

Verfügung zu stellen.

 

Der Gleichstellungsausschuss gibt die Vorlage an die

Verwaltung zur Modifizierung und Eruierung einer

Kompensationsmöglichkeit.

 

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