26.09.2016 - 2.2 Resolution

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Beratung

Frau Stadtv. Walther sieht eine Chance, dass die rechtlichen Grundlagen für eine Familienzusammenführung für die in Oberhausen lebenden Geflüchteten geschaffen werden könnten, indem die beiden Institutionen BAMF und European Asylum Support Office (EASO) um Unterstützung gebeten werden, auf dieses Ziel hinzuwirken.

Stadtv. Große Brömer macht deutlich, dass niemand etwas gegen Familienzusammenführung haben wird. Jedoch sind nach seiner Auffassung einige Konkretisierungen erforderlich, um unerwünschte Interpretationsmöglichkeiten auszuschließen. Auf der Grundlage des Antragsentwurfs der Bürgerliste Oberhausen, der bereits im Integrationsrat am 21.09.2016 diskutiert wurde, ist darauf hingewiesen worden, dass die Begründung nicht mit beschlossen werden soll. Das möchte er auch hier noch einmal betonen. Darüber hinaus schlägt er folgende Änderungen vor:

-im ersten Satz sollen nach dem Wort: „lebenden" die Worte: „dauerhaft aufenthaltsberechtigten" eingefügt werden. Die Worte: und „Ihnen nahestehende Personen" nach dem Wort „Geflüchtete" sind zu streichen.

-im zweiten Absatz soll der erste Halbsatz (Der Rat der Stadt geht davon aus) ersetzt werden durch die Worte: „Voraussetzung dafür ist…").

Frau Stadtv. Stehr hält die Familienzusammenführung ebenfalls für sehr wichtig und unterstützenswert. Die soeben durch ihren Vorredner geäußerten Bedenken standen bei der CDU-Fraktion auch zur Diskussion. Für sie war der Beschlussvorschlag ebenfalls nicht konkret genug. Deshalb trägt sie die vorgeschlagenen Änderungen beim Beschlussvorschlag mit, nicht zuletzt auch deshalb, weil sie der Ansicht ist, dass der in der Antragsvorlage formulierte Vorschlag am Bundesrecht vorbeigeht. Deshalb möchte sie einen Antrag nach der GeschO stellen und die Verwaltung um eine rechtliche Prüfung und Stellungnahme zu dem Beschlussvorschlag bitten. Der formulierte Beschluss sollte danach so auf den Weg gebracht werden können, dass er möglichst zügig umgesetzt werden kann, nachdem ein gemeinsamer Beschluss im Fachausschuss oder Rat gefasst worden ist. Der Begriff der „nahestehenden Personen" war für sie auch auslegungsbedürftig. Frau Stadtv. Walther ist jedoch der Auffassung, er ist juristisch belastbar. Das spricht für Frau Stadtv. Stehr umso mehr dafür, die Formulierung einer rechtlichen Prüfung zu unterziehen. So kann sichergestellt werden, dass am Ende nicht über ein Papier abgestimmt wird, dass nicht belastbar ist.

Stadtv. Karacelik fragt nach, ob die Stadt Wuppertal die Resolution bedenkenlos verabschiedet hat. Unter Berücksichtigung der formulierten Änderungen signalisiert er Ablehnung.

Beig. Motschull teilt mit, dass die Verwaltung dem Ratsantrag nachkommen wird und eine rechtliche Prüfung vornehmen wird. Wichtig ist, welche Formulierung die Grundlage für die Bewertung sein soll.

Frau Stadtv. Stehr ist daran gelegen, die Idee der Bürgerliste als Grundlage zu nehmen und die rechtliche Prüfung mit den Überlegungen, die die Koalition an Änderungen vorgetragen hat, noch mal dem Fachausschuss oder Rat vorzulegen.

Stadtv. Große Brömer schlägt vor, die Resolution mit der rechtlichen Prüfung an den Sozialausschuss zu überweisen.

Reduzieren

Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - stimmt mehrheitlich dem Antrag nach § 5 der GeschO zu, die Resolution gemeinsam mit den geänderten Vorschlägen einer rechtlichen Prüfung zu unterziehen und zur abschließenden Beratung an den Sozialausschuss zu überweisen.

 

* Der Rat der Stadt Oberhausen bittet das BAMF sowie das European Asylum Support Office (EASO) darauf hinzuwirken, dass Familienmitglieder von in Oberhausen lebenden dauerhaft aufenthaltsberechtigten Geflüchteten, die derzeit in Griechenland unter unwürdigen Bedingungen  leben, schnell mit ihren Angehörigen in Oberhausen zusammengeführt werden.

* Voraussetzung dafür ist, dass alle in Oberhausen lebenden Geflüchteten - auch diese aktiv beworbenen - auf die von der Stadt zu erfüllende Aufnahmequote des Landes NRW angerechnet werden.

* Der Rat der Stadt beschließt die Resolution und teilt dem BAMF sowie dem European Asylum Support Office den Beschluss mit und bittet um entsprechende Umsetzung.

 

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?SILFDNR=3175&TOLFDNR=108468&selfaction=print