26.09.2016 - 18 Zustimmung zur Leistung eines überplanmäßigen A...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

"1.Der Rat der Stadt verzichtet in Anwendung des § 1 Abs. 7 Satz 3 der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates und die Oberbürgermeisterin/den Oberbürgermeister in dieser Angelegenheit auf die Vorberatung durch Ausschüsse.

 

2.Der Rat der Stadt stimmt der Leistung eines überplanmäßigen Aufwandes in Höhe von 900.000,- € im Produkt 011101 Rechtsangelegenheiten, Sachkonto 544151 - OGM Rechnungen / LVZ 5 zu.

 

 

Deckungsvorschlag:

 

Als Deckung für den Gesamtbedarf wird eine Verschlechterung des Ergebnisses der laufenden Verwaltungstätigkeit vorgeschlagen:

 

In Verbindung mit dem v.g. Deckungsvorschlag wird darauf hingewiesen, dass im Wege der laufenden Regulierungen durch die Versicherungen entsprechende Mehrerträge auf dem Sachkonto 448700 - Regulierung von Gebäude- und Inventarschäden durch Versicherungen für 2016 und 2017 zu erwarten sind. Eine Refinanzierung der schadenbedingten Aufwendungen über den Gebäude- und Inventar Versicherungs-Rahmenvertrag ist somit gegeben."