26.09.2016 - 24 Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes 2...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 24
- Sitzung:
-
18. Sitzung des Rates der Stadt
- Gremium:
- Rat der Stadt
- Datum:
- Mo., 26.09.2016
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Umweltschutz
- Bearbeitung:
- Barbara Neu
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
OB Schranz merkt an, dass sich nach der Vorlagenerstellung eine Änderung ergeben hat. Mittlerweile ist entschieden, dass es zu keinem Wertstoffgesetz kommen wird. Das BMU hat jetzt einen Entwurf für ein Verpackungsgesetz vorgelegt, welches sich zurzeit in der politischen Abstimmung befindet.
Im Beschlussvorschlag unter Textziffer 1.5 heißt es im ersten Satz:
Alt: 1.5 Der Rat der Stadt beschließt, bis zum Inkrafttreten eines Wertstoffgesetzes die bisherige Sammelstruktur beizubehalten (Gelber Sack/Tonne) und beauftragt die Verwaltung, nach Inkrafttreten eines Wertstoffgesetzes dem Rat der Stadt Vorschläge für das zukünftige Sammelsystem vorzulegen.
Neu: 1.5 Der Rat der Stadt beschließt, bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Regelung die bisherige Sammelstruktur beizubehalten (Gelber Sack/Tonne) und beauftragt die Verwaltung, nach Inkrafttreten eines Wertstoffgesetzes dem Rat der Stadt Vorschläge für das zukünftige Sammelsystem vorzulegen.
Beschluss
Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden geänderten Beschluss:
"1.Der Rat der Stadt beschließt die dieser Vorlage als Anlage beigefügte „Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes der Stadt Oberhausen 2016-2021"
Im Rahmen des Beschlusses zu 1. werden folgende Einzelbeschlüsse gefasst:
1.1Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, Vorschläge zur Intensivierung der Bio-und Grünabfallsammlung zu erarbeiten.
1.2Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, die Entsorgungssicherheit über 2020 hinaus zu gewährleisten.
1.3Die Verwaltung wird beauftragt, den Gebührenmaßstab zu prüfen.
1.4Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, Vorschläge zur Intensivierung der Elektroschrottsammlung zu erarbeiten.
1.5Der Rat der Stadt beschließt, bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Regelung die bisherige Sammelstruktur beizubehalten (Gelber Sack/Tonne) und beauftragt die Verwaltung, nach Inkrafttreten eines Wertstoffgesetzes dem Rat der Stadt Vorschläge für das zukünftige Sammelsystem vorzulegen."
Anlagen zur Vorlage
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1
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(wie Dokument)
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1,9 MB
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(wie Dokument)
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824,6 kB
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