26.09.2016 - 15 Genehmigung einer DringlichkeitsentscheidungBer...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Frau Stadtv. Walther kann nicht nachvollziehen, warum es für die beschriebenen Maßnahmen (größere Terrasse als vorgesehen, Sonnenschutz etc.) zu einer Dringlichkeitsentscheidung gekommen ist, gleichwohl die Umgestaltung des Gebäudes bereits Ende des Jahres 2013 beschlossen worden ist.

Stadtv. Nowak schließt sich den Anmerkungen seiner Vorrednerin an. Es hätte über die Jahre hinweg eine mitlaufende Kalkulation geben müssen. Wie vereinbart sich die Finanzierung mit der Haushaltssperre?

OB Schranz hält es nicht für die richtige Konsequenz, die Außenanlagen in Frage zu stellen. Das Projekt sollte unter Berücksichtigung der dargestellten Schwierigkeiten und der Frist, die Maßnahme gemäß Zuwendungsbescheid bis zum Jahresende zu beenden, abgewickelt werden.

1. Beig. und StK. Tsalastras beantwortet die Frage von Stadtv. Nowak zur Haushaltssperre dahingehend, dass diese nicht für Investitionen gilt.

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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

"Der Rat der Stadt genehmigt folgende von Herrn Oberbürgermeister D. Schranz und dem Ratsmitglied Herrn W. Große Brömer am 18.07.2016 (Drucksache Nr. B/16/1836-01) gemäß § 60 (1) S. 2 GO NW getroffene Dringlichkeitsentscheidung:

 

„Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, treffen der Oberbürgermeister und das Ratsmitglied Wolfgang Große Brömer gemäß § 60 (1) S. 2 GO NW folgende Entscheidung:

 

1.Für investive Leistungen zur Erstellung bzw. endgültiger Fertigstellung der Zuschussmaßnahme Sanierung Brüder-Grimm-Schule / Errichtung eines Jugendzentrums werden überplanmäßig wie folgt Mittel zur Verfügung gestellt:

 

 

AuftragBezeichnungSachkontoBezeichnung     Betrag / EUR

(Finanzstelle)(Finanzposition

 

540009020106100Masterplan 785200Anlage im Bau      490.000,00 

InnenstadtTiefbau

 Haus der Jugend                        

 

 

 

Deckungsvorschlag:

 

Verschlechterung des negativen Saldos aus laufender Investitionstätigkeit. Die Kreditvorgabe 2016 der Bezirksregierung Düsseldorf wird verbindlich eingehalten.

 

Oberhausen, 18. Juli 2016                                Oberhausen, 18. Juli 2016

 

gez. D. Schranzgez. W. Große Brömer

Oberbürgermeister                                             Ratsmitglied

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