12.09.2016 - 1.1 Genehmigung des Beschlusses der Trägerversammlu...

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Beratung

Herr Stadtv. Karschti fragt, ob und wenn ja, in welcher Höhe Kosten bezüglich der Infrastruktur anfallen.

Herr Erster Beig. und Stadtk. Tsalastras beantwortet die Frage dahingehend, dass die Ausgaben und der Haushalt des Jobcenters nicht im Haushalt der Stadt Oberhausen abgebildet werden, sondern im Haushalt des Jobcenters. Im Haushalt der Stadt Oberhausen werden der Eigenanteil sowie die Kosten abgebildet, die zusätzlich zur Verfügung gestellt werden.

 

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Beschluss

Der Finanz- und Personalausschuss nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?SILFDNR=3164&TOLFDNR=107768&selfaction=print