07.09.2016 - 2.1 Qualität der Pflegeheime in Oberhausen

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Herr Telli hat der Presse entnommen, dass die Qualität der Pflegeheime in Oberhausen nicht den Standards der Bertelsmann-Stiftung entspricht und bittet um Angabe der Gründe.

 

Herr Düllmann erläutert hierzu, dass der „Medizinische Dienst der Krankenversicherung“ (MDK) auf der Grundlage von gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere nach dem SGB XI, arbeitet. Durch den MDK werden Transparenzberichte veröffentlicht, wobei verschiedene Qualitätsbereiche (unter anderem Pflegeleistungen) benotet werden. Aus den Einzelnoten der verschiedenen Qualitätsbereiche ergibt sich eine Gesamtnote. Diese Art der Benotung steht in der Fachwelt in der Kritik, da schlechte Pflegenoten durch bessere Noten in anderen Qualitätsbereichen ausgeglichen werden können.

 

Veranlasst durch diese Kritik hat die Bertelsmann-Stiftung eine neue Bewertungssystematik entwickelt; sie nutzt die Transparenzberichte des MDK und betrachtet ausschließlich die Feststellungen zu den pflegebezogenen Qualitätskriterien. Hierbei errechnet sie einen Erfüllungsgrad, der auf www.weisse-liste.de in einem Prozentwert veranschaulicht wird (Bundesdurchschnitt: 80 %).

 

Bei einer Stichprobe unter Eingabe verschiedener Städte (bundesweit) wurde festgestellt, dass Oberhausen nicht schlechter abschneidet, als andere Städte.

 

Zudem stellt Herr Düllmann die wesentlichen Grundlagen für die Tätigkeit des Fachbereichs 4-6-30 als WTG-Behörde und das wesentliche Ergebnis der im vergangenen Jahr durchgeführten Prüfungen in pflegerischer Hinsicht dar.

 

Herr Tscharke dankt Herrn Düllmann für die zusätzlichen Erläuterungen. Das Niveau der Qualität der Pflegeleistung entspricht dem Bundesdurchschnitt, er hält jedoch eine Qualitätssteigerung für wünschenswert.

 

Herr Runkler sieht aufgrund der guten Bewertung durch den MDK keine Gefährdung der Leistungen in Oberhausener Pflegeeinrichtungen.

 

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Beschluss

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.

 

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