07.09.2016 - 2.5 Überörtliche Prüfung i. S. d. § 105 GO NRW der ...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Herr Telli bittet um einen Sachstand hinsichtlich der Entwicklung der Integrationshilfen für Schüler.

 

Laut Frau Münich haben die Bereiche 3-1 und 3-2 in der Entwicklung der Integrationshilfen zusammen gearbeitet.

Hierbei geht es um Integrationshelfer für Jugendliche mit körperlicher oder geistiger Behinderung (Eingliederungshilfe nach dem SGB XII) und Integrationshelfer für Jugendliche mit seelischer Behinderung (Eingliederungshilfe nach dem SGB VIII).

Durch eine gute Beratung ist es möglich, ein Pooling auf den Weg zu bringen.

 

Herr Jäschke erläutert hierzu, dass bei einem Pooling ein Integrationshelfer maximal bis zu drei Kinder gemeinsam betreut. Pooling spart Kosten sowie Integrationshelfer. Insbesondere die Reduzierung der Anzahl an Integrationshelfern innerhalb einer Klasse befördert die pädagogische Arbeit des Lehrpersonals.

 

Herr Runkler informiert, dass es umfangreiches Material zum Poolmodell gibt.

 

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Beschluss

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.