07.09.2016 - 2.7 Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge in...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Frau Hansen bezieht sich auf die Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (ab Zeile 114) und lehnt diese Art der Beschäftigung aufgrund des geringen Lohnes von 0,80 Euro/Std. sowie der leistungsrechtlichen Konsequenzen ab. Außerdem stellt sie die Frage, wie Geflüchtete an den Arbeitsmarkt herangeführt werden sollen.

 

Frau Opitz bittet um Ausführungen zu den Integrationsmaßnahmen durch das Team Sozialarbeit bei Einzug der Geflüchteten in Privatwohnraum.

 

Herr Bohnes gibt zur Kenntnis, dass in der Vorlage die Flüchtlingszahlen aus August zugrunde gelegt wurden. Zum 01.09.2016 erhalten im Stadtgebiet 2505 Flüchtlinge Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Hiervon konnten 1970 Flüchtlinge (78,64%)  mit privatem Wohnraum versorgt werden.

In den 10 kommunalen Gemeinschaftsunterkünften sind zum 01.09.2016 insgesamt 535 Personen untergebracht (38% Auslastung).

 

Weiterhin teilt Herr Bohnes mit, dass die Umsetzung der Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM) auf Grundlage der Vorgaben des Bundes erfolgt. Zur Vermeidung späterer leistungsrechtlicher Konsequenzen wird bereits bei der Auswahl der Flüchtlinge versucht, eine hohe Passgenauigkeit zu erzielen.

Weiterhin weist Herr Bohnes darauf hin, dass es sich um ein niederschwelliges Angebot handelt, das den ersten Einstieg in eine Tätigkeit bietet und einen Baustein in der Folge darauf aufbauender Angebote darstellt.

 

Frau Münich führt ergänzend aus, dass im letzten Jahr der Wunsch geäußert wurde, den Geflüchteten eine Beschäftigung anzubieten. Da diese die Voraussetzungen zur Teilnahme am ersten Arbeitsmarkt in der Regel nicht erfüllen, ist der Gesetzgeber mit dieser Maßnahme dem Wunsch gefolgt.

 

Herr Runkler sieht einen erheblichen Aufwand in den Maßnahmen in Bezug auf die leistungsrechtlichen Konsequenzen. Aufgrund der erfahrungsgemäß hohen Nachfrage nach Möglichkeiten der Tätigkeit, hält er einen Zwang der Rekrutierung für nicht erforderlich.

 

Herr Telli erinnert an die Diskussion über Arbeitsmarkt in der letzten Sitzung des Sozialausschusses. Dort wurde festgestellt, wie wichtig Arbeit für die Menschen ist und dass grundsätzlich die Bereitschaft hierzu besteht. Der finanzielle Aspekt ist hierbei eher zweitrangig. Wesentlicher Punkt der Integration ist die soziale Teilhabe, die die Arbeit beinhaltet.

 

Herr Tscharke sieht die Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen als nur ein Element eines Prozesses, um im Endeffekt die Geflüchteten in gute Arbeitsplätze auf dem ersten Arbeitsmarkt vermitteln zu können.

 

Zu der Frage von Frau Opitz zur Integration der Flüchtlinge erläutert Herr Bohnes die verschiedenen Hilfen, die durch das Team Sozialarbeit geleistet werden.

Das Team Sozialarbeit begleitet die Flüchtlinge während der Phase des Asylverfahrens. Weitere Hilfesysteme (Jobcenter, Jugendamt, etc.) schließen sich in einer Förderkette an.

 

Frau Münich informiert über die Tagung des Erweiterten Runden Tisches in der nächsten Woche zum Thema Integration. Sie wird in der nächsten Sozialausschusssitzung hierüber berichten.

 

 

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Beschluss

 

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.

 

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