01.09.2016 - 4 Entscheidungen

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Beratung

Herr Stadtverordneter Pascheberg führt aus, dass man von der Haushaltssperre erfahren hat, die durch den Stadtkämmerer am 01.09.2016 verhängt wurde. Die nachfolgend zu beschließenden Zuschussmaßnahmen sind zwar freiwillige Leistungen. Diese sind für die Vereine allerdings existenzsichernd. Herr Pascheberg richtet die Frage an die Verwaltung, wie die haushaltswirtschaftliche Sperre 2016 in der Praxis umgesetzt wird.

 

Herr Beigeordneter Motschull entgegnet, dass die Vereine grundsätzlich einen Vertrauensschutz genießen. Die unter dem Tagesordnungspunkt TOP 4.1 „Zuschüsse Grundbesitzabgaben an Oberhausener Sportvereine für das Jahr 2016“ sind jährlich wiederkehrende Leistungen. Herr Motschull hält die Auszahlung hier deshalb - unter dem Vorbehalt der finalen Entscheidung des Stadtkämmerers - grundsätzlich für möglich. Anders gestaltet es sich dagegen schon bei den Zuschussmaßnahmen unter den Tagesordnungspunkten 4.2 bis 4.5 aus. Laut Einschätzung von Herrn Motschull wird der Stadtkämmerer in diesen Fällen keine Zustimmung zur Auszahlung geben. Er klärt zeitnah, ob die Haushaltssperre für die Beschlüsse eine aufschiebende Wirkung hat. In dem Fall könnte die Auszahlung der Zuschüsse nach Aufhebung der Haushaltssperre, d. h. im Jahr 2017, erfolgen.

 

Herr Bürgermeister Broß weist darauf hin, dass die Mitglieder des Sportausschusses, die Vorständen betroffener Sportvereine angehören, sich nicht an der entsprechenden Abstimmung beteiligen dürfen.