01.09.2016 - 1.7 Leistung von überplanmäßigen Ausgaben im Deckun...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Frau Münich teilt mit, dass eine überplanmäßige Ausgabe beantragt werden muss, um notwendige Ausgaben finanzieren zu können. Sie verweist auf stark gestiegene Fallzahlen und den Rechtsanspruch der Eltern auf Hilfen zur Erziehung.

 

Da nur mündlich berichtet wird, wird Frau Münich die jugendpolitischen Sprecher nach Beratung der Vorlage im Verwaltungsvorstand zu einem Austausch mit der Fachverwaltung einladen.

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt sodann die Vorlage zur Kenntnis.