01.09.2016 - 1.5 Sicherstellung des Beratungsanspruches bei der ...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Eingangs weist Herr Post auf das breite Aufgabenspektrum hin.

 

Frau Kreienberg führt aus, dass auch Kooperationen mit Schulen, Schulsozialarbeit und Offenem Ganztag bestehen.

 

Abschließend berichtet Frau Münich von einem „Graubereich“, in dem Kindeswohlgefährdung vermutet wird. Seit Bestehen des Bundeskinderschutzgesetzes deuten steigende Fallzahlen auf ein verstärktes „Hinsehen“ hin.

 

Der Bericht wird vom Jugendhilfeausschuss zur Kenntnis genommen.