04.07.2016 - 15.1 Änderungsantrag der Koalition zur Vorlage "Medi...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

OB Schranz ruft den Medienentwicklungsplan und den Änderungsantrag der Koalition zur gemeinsamen Beratung auf. An der folgenden Diskussion beteiligen sich Stadtv. Große Brömer, Stadtv. Benter, Stadtv. Karschti, OB Schranz, Frau Stadtv. Stehr, Frau Stadtv. Walther, Stadtv. Nowak,  Dez. Schmidt, Stadtv. Dr. Goeke, Frau Beig. Münich und Stadtv. Karacelik.

 

Stadtv. Große Brömer sieht im Schulbereich einen erheblichen Nachholbedarf bei der Medienentwicklung. Moderner IT-gestützter Unterricht ist nicht gewährleistet. Als richtig und gut bezeichnet er die Entscheidung, dass es im Bereich der Breitbandanbindung der einzelnen Schulen einen großen Schritt nach vorne gegeben hat. Was fehlt, sind die Details, wie es in den einzelnen Schulgebäuden weitergehen kann. Gemeinsam mit den Schulen muss ein Weg gefunden werden, die Klassenräume mit WLAN auszustatten und nach und nach allen Schulen durch einen Stufenplan ein umfassendes Angebot an modernen mobilen Geräten zu bieten. Als Vorbild dient ihm dabei der Rat. Ähnliches sollte für die Schulen vorgesehen werden, denn der PC hat keine Zukunft mehr. Die ständigen Kosten für Wartung, Reparatur und Nachrüstungen würden entfallen. Die einzige Ausnahme stellen die Berufskollegs dar, da in Berufskollegs eine spezielle Software eingesetzt wird, die PCs notwendig macht. Es ist zu überlegen, wie man das Konzept, dass Schüler ihre eigenen Geräte mitbringen und nutzen können, realisieren kann. Andere Schulen haben dies unter Beachtung rechtlicher Aspekte bereits eingeführt.

Ziel des Änderungsantrages ist es vor allem, diese Arbeitsaufträge zu formulieren und einzubringen. Für ihn enthält der Medienentwicklungsplan zu viel Worte im Konjunktiv. 

Stadtv. Benter hält den Medienentwicklungsplan grundsätzlich für einen Aufbruch, denn es gibt endlich einen. Die Bestandsaufnahme hat ein verheerendes Bild an den Schulen aufgezeigt. Was ihm gut gefällt ist, dass die Schulen von Anfang an mitgenommen wurden. Verbesserungsvorschläge sind in die Entwürfe eingebaut worden. Insgesamt ist ihm im Gegensatz zur Verwaltungsvorlage nicht viel Neues aufgefallen, was den Änderungsantrag ausmacht. Bei konkreten Maßnahmen wie dem vorzugsweisen Einsatz von Tablets ist ihm nicht klar, ob es der richtige Weg ist,  den kompletten Schulbetrieb auf Tablets umzustellen. Es gibt Bereiche wie die Informatik, für die man einen Laptop mit einem klassischen Betriebssystem braucht. Daher wäre es ihm lieber, den Medienentwicklungsplan zu beschließen.

Stadtv. Karschti regt an, über die Gründung eines Fördervereins nachzudenken.

Frau Stadtv. Stehr sieht nicht so sehr das Problem bei der Wartung. An einem Beispiel macht sie deutlich, dass das Problem ganz woanders liegt. Eine Oberhausener Gesamtschule verfügt seit über einem Jahr über 30 Tablets, die nicht zum Einsatz kommen, weil die OGM es nicht schafft, sie zum Laufen zu bringen. Die Tablets wurden angeschafft, weil man in den internationalen Vorbereitungsklassen für die Beschulung den Raum brauchte. Das ist eine bedauerliche Situation, denn es geht auch um die Qualität von Unterricht. Wenn man schon gut ausgestattet ist, sollte es auch genutzt werden können. Da in den Mint-Fächern der PC auf jeden Fall gebraucht wird, regt sie an, in dem Änderungsantrag die Worte „vorzugswiese Tablets“ zu streichen.

Frau Stadtv. Walther tut sich schwer, in einer Ratssitzung darüber zu diskutieren, ob Schulen eine PC- oder Tablet Ausstattung erhalten sollen. Das Thema sollte zuerst mit den Schulen besprochen werden und danach im Schulausschuss beraten werden. Sie signalisiert Zustimmung zu der Verwaltungsvorlage und betrachtet den Medienentwicklungsplan als erste Fassung, die weiter fortentwickelt werden muss.

Stadtv. Nowak fragt, ob es schon eine Prognose gibt, wann zum ersten Mal mit offenen WLAN gearbeitet werden kann? Ist die Störerhaftung gesetzlich geregelt?

Dez. Schmidt teilt mit, dass die Vorlage den Weg zur Ermöglichung von Breitband und WLAN in Schulen  beschreibt. Beim Breitband sind die Anbieter bedauerlicherweise an einzelnen Schulstandorten aufgrund des Aufwandes nicht zur Umsetzung bereit. Deshalb werden noch weitere Varianten geprüft. Da Informationen der Anbieter fehlen, konnten Kostenberechnungen noch nicht abschließend dargestellt werden. Die Vorlage sieht darüber hinaus die externe Prüfung der WLAN-Verbindungen an Oberhausener Schulen vor, damit eine komplette WLAN Ausbreitung, gegebenenfalls in Stufen, finanziell dargestellt werden kann. Daneben soll es auch darum gehen, in intensiver Verbindung mit den Schulen die angesprochenen Themen umzusetzen.

Stadtv. Dr. Goeke beantragt eine getrennte Abstimmung.

Frau Beig. Münich beantwortet die Frage von Frau Stadtv. Stehr, ob die Schulleitungen den Wunsch nach einem Fortbildungskonzept formuliert haben und dieser nur nicht aufgenommen worden ist, dahingehend, dass die Schulen bei der Medienarbeit durch das Kompetenzteam unterstützt werden. Dieses entwickelt auch Fortbildungen, sofern diese gewünscht sind. Die Schulen sind aber nicht verpflichtet, daran teilzunehmen.

Stadtv. Karacelik ist für die Medienfreiheit und wird den Textziffern 5 und 6 nicht zustimmen. Schulbildung sollte finanziert werden. Daher ist es nicht der richtige Weg, dass Schüler ihre Tablets selbst bezahlen sollen, während die Stadtverordneten sie kostenlos zur Verfügung gestellt bekommen.

Nach Änderungsvorschlägen von OB Schranz unter Berücksichtigung der Anmerkungen der Diskussionsteilnehmer stimmt der Rat über den weitergehenden Änderungsantrag der Koalition per Einzelabstimmung über die  jeweiligen Textziffern in der geänderten Version wie folgt ab:

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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst zur Textziffer 1 einstimmig folgenden geänderten Beschluss:

 

1.Der Rat der Stadt beschließt den Medienentwicklungsplan in einer ersten Fassung gemäß Anlage 0 und beauftragt die Verwaltung mit dessen Fortentwicklung.

 

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst zur Textziffer 2 einstimmig folgenden Beschluss:

 

2.Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, die Kosten für einen schnellen Internetanschluss aller Schulen zu ermitteln und anschließend eine                                                         Beschlussvorlage für den Rat der Stadt bis zum Ende des Jahres zu fertigen.

 

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst zur Textziffer 3 einstimmig folgenden Beschluss:

 

3.Die Verwaltung wird beauftragt, weiterhin gemeinsam mit den Schulen Eckpunkte für ein pädagogisches IT-Grundkonzept für alle Schulformen bis zum Ende                             des Jahres zu entwickeln. Ziele des Grundkonzeptes sollen sowohl der stufenweise Ausbau einer schulinternen WLAN-Infrastruktur als auch die Festlegung                             eines technischen Standards für den mobilen Hardware-Einsatz sein.

 

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst zur Textziffer 4 einstimmig folgenden geänderten Beschluss:

 

4.Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Schulen eine neue Ausstattungsstrategie zu diskutieren und dem Rat einen Umsetzungsvorschlag vorzulegen.                                           Grundlage für eine zielgerichtete Finanzierungsplanung für den Einsatz als Lehr- und Lernmittel könnte der weitestgehende Verzicht auf die Neu- oder                                           Ersatzanschaffung von klassischen PCs zugunsten von mobil einsetzbaren Geräten sein. Nur für pädagogisch begründete Spezialanwendungen (z.B. an                                           Berufskollegs) werden dann noch PCs als Standard gepflegt.

 

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst zur Textziffer 5 mit großer Mehrheit gegen die Stimmen der Linke.Liste Fraktion folgenden Beschluss:

 

5.In Zusammenarbeit mit den Schulen soll ein IT-Fortbildungskonzept erarbeitet werden. Damit sollen mit Hilfe von Best-Practice-Modellen anderer Schulen die                             unterschiedlichen Einsatzmöglichkeiten im Unterricht entwickelt werden.

 

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst zur Textziffer 6 mit großer Mehrheit gegen die Stimmen der Linke.Liste Fraktion folgenden Beschluss:

6.Die Verwaltung wird beauftragt, die rechtlichen Voraussetzungen für eine Verwendung schülereigener Geräte (BYOD - bring your own device) im Unterricht zu                             prüfen. Dazu gehört auch die Prüfung von Finanzierungsmodellen zur Unterstützung der privaten Anschaffung.

 

 

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