04.07.2016 - 25.1.2 Änderungsantrag der Bürgerliste Oberhausen zur ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 25.1.2
- Sitzung:
-
17. Sitzung des Rates der Stadt
- Gremium:
- Rat der Stadt
- Datum:
- Mo., 04.07.2016
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beschluss:
- abgelehnt
Beratung
An der folgenden Diskussion beteiligen sich Stadtv. Karschti, Frau Beig. Lauxen, Frau Stadtv. Wittmann, Stadtv. Emmerich, Stadtv. Brodrick, Stadtv. Mellis, Stadtv. Osmann und Stadtv. Runkler, Stadtv. Karacelik und OB Schranz.
Stadtv. Karschti favorisiert die Entscheidung, die Bebauungspläne zu entkoppeln und einen konzeptionellen Masterplan für das Schladviertel zu entwickeln. Die Bürger/innen sollten in diesen Prozess von vorne herein einbezogen werden.
Frau Beig. Lauxen informiert, dass der Bebauungsplan nicht allein für den Neubau des Möbelhauses am Brammenring gilt, sondern gekoppelt ist an die Entwicklung im Schladviertel.
Auf diesem Weg soll sichergestellt werden, dass XXXL den alten Standort aufgibt, wenn auf dem ehemaligen Stahlwerksgelände neu gebaut wird und die Fläche neu gestaltet werden kann. Verschiedene Planungsschritte sind miteinander gekoppelt. Wenn also das Vorhaben am Brammenring umgesetzt wird, muss parallel auch das Vorhaben im Schladviertel verfolgt werden.
Die Koppelung dient der Sicherheit, das Gelände im Schladviertel auch tatsächlich zur Verfügung gestellt zu bekommen. So kann verhindert werden, dass die Hallen stehen bleiben und weiter gewerblich genutzt werden.
Frau Stadtv. Wittmann teilt mit, dass bereits im Planungsausschuss auf die größeren Steuerungsmöglichkeiten hingewiesen worden ist, die mit dem vorhabenbezogenen B-Plan verbunden sind und die viel weiter gehen, als die mit den normalen B-Plänen. Sie möchte die Verwaltung bitten, aufzuzeigen, wie sie sich den weiteren Prozess vorstellt, damit man sich über den weiteren Verlauf verständigen kann. Sie hält nichts davon, mit der Planung vorweg zu gehen. Für den nächsten Planungsausschuss wird sie eine Formulierung vorbereiten, die beinhaltet, wie sie sich den Beteiligungsprozess vorstellt.
Stadtv. Emmerich betont, dass dieser Bebauungsplan zu den wichtigsten gehört, die in diesem Jahr beschlossen werden. Der Versuch, eine Verlagerung des Möbelhauses herbeizuführen, hat mehrfach stattgefunden. Jetzt besteht die Möglichkeit, das Schladviertel aufzuwerten und das Verkehrsaufkommen zu verringern. Dazu hält er es für richtig, beide Vorhaben zu koppeln und den vorhabenbezogenen B-Plan aufzustellen.
Stadtv. Brodrick bezweifelt, dass XXXL bei diesem Prozess die Rechte der Mitarbeiter achtet. Das haben die Vorfälle in der Vergangenheit gezeigt. Bei dem anstehenden Beschluss sind dem Rat enge rechtliche Grenzen gesetzt. Das hindert ihn aber nicht daran, mit den Betroffenen dafür zu kämpfen, dass den Arbeitnehmerrechten Geltung verschafft wird. Deshalb verlangt die SPD-Fraktion von XXXL-Lutz, dass
-der Umzug aus dem Schladviertel nicht als Vorwand für weitere Kündigungen oder Lohnkürzungen genommen wird,
-der 2014 gewählte Betriebsrat von XXXL nicht länger an der Ausübung seiner Tätigkeit gehindert werden darf und
-alle Arbeitsverträge, die bei Rück gegolten haben, weiter gelten.
Er hofft, dass der Oberbürgermeister mit den Verantwortlichen oder den Eigentümern des Unternehmens Kontakt aufnimmt und sich für die Interessen der Belegschaft einsetzt.
Stadtv. Mellis sieht ebenfalls in dem vorhabenbezogenen B-Plan das geeignetste Mittel, die einmalige Chance zu nutzen, das Schladviertel aufzubessern. Der Abriss der Gebäude sollte zu Lasten von XXXL erfolgen. Mit der Arbeitnehmer/innensituation sollte man sorgsam umgehen. Eine Bürgerbeteiligung ist in Verbindung mit dem B-Plan Verfahren gesetzlich geregelt. Ein konzeptioneller Masterplan ist nach seiner Auffassung nicht erforderlich, denn über den vorhabenbezogenen B-Plan des Vorhabenträgers wird ein Entwurf erstellt, der mit Bürgerbeteiligung weiterentwickelt wird und über den am Ende der Rat entscheidet.
Stadtv. Osmann hält es für selbstverständlich, dass XXXL Lutz die Arbeitnehmer/innenrechte respektiert und nicht beschneiden darf. Im Planungsausschuss wurde die Wichtigkeit hervorgehoben, dass die Planungshoheit im Schladviertel bei der Stadt bleiben muss. Das ist mit dem Instrument des vorhabenbezogenen B-Plans möglich. Für ganz besonders geeignet hält er es, diesen Vorgang als Kopplung zu beschließen und signalisiert somit Zustimmung zu der Verwaltungsvorlage.
Stadtv. Runkler hat eigentlich erwartet, dass die Bürgerliste die Änderungsanträge zurückzieht. In der Diskussion ist deutlich geworden, dass die Koppelung die einzige Chance ist, den Vorhabenträger an beiden Stellen zu verpflichten und dabei die sozialen Aspekte und Arbeitnehmer/innengesichtspunkte einzubringen.
Stadtv. Karacelik sieht die Gefahr in dem Verfahren, dass XXXL die Möglichkeit gegeben wird, sich weiter zu entfalten. Die Linke.Liste spricht sich gegen eine noch größere Ansiedlung dieses Unternehmens aus, von dem stadtübergreifend bekannt ist, wie es mit den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen umgeht.
OB Schranz zeigt auf, dass es bereits eine große Abstimmungsrunde mit den Vertretern von XXXL Lutz gegeben hat, bevor die Vorlage für den Rat gefertigt worden ist. Daran haben die Beig. Herr Motschull, Frau Lauxen, der Oberbürgermeister und alle mit dem Thema befassten Bereichsleiter teilgenommen. Zielsetzung des Gespräches war es u. a. ein Signal von XXXL Lutz zu bekommen, was die Wahrung der Rechte von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen angeht. Den Vertretern der Firma XXXL wurde für die klare Erwartungshaltung vermittelt, die Rechte der Belegschaft zu achten, da ansonsten eine Beschlussfassung durch den Rat der Stadt kritisch gesehen wird.
Beschluss
Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - lehnt mit großer Mehrheit gegen die Stimmen der Bürgerliste Oberhausen den Änderungsantrag der Bürgerliste Oberhausen zur Drucksache B/16/1717-01 unter TOP 25.1.1 ab.
Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - lehnt mit großer Mehrheit gegen die Stimmen der Bürgerliste Oberhausen den Änderungsantrag der Bürgerliste Oberhausen zur Drucksache B/16/1717-01 unter TOP 25.1.2 ab.
Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit großer Mehrheit gegen die Stimmen der Linke.Liste Fraktion und bei Enthaltung der Bürgerliste Oberhausen folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt,
a)die Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens für die in den Plänen des Bereichs 5-1 - Stadtplanung -, vom 24.05.2016 umrandeten und unter Punkt 1. der Be-gründung beschriebenen Teilgebiete (vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 28);
Gesetzliche Grundlage:§ 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I,
S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I, S. 1722).
b)die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung.
Gesetzliche Grundlage:§ 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit Ziffer 3.3 der vom Rat beschlossenen „Verfahrensgrundsätze für die vorgezogene Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung“ der Stadt Oberhausen vom 18.05.1987 (Planung von erheblicher Bedeutung).
