04.07.2016 - 17 Durchführung des Kommunalinvestitionsförderungs...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

1.Der Rat der Stadt beschließt, den erforderlichen Eigenanteil von mindestens 10 % in den Haushaltsjahren des Förderzeitraumes zu erbringen.

 

2.Der Rat der Stadt beschließt die folgende Quotierung im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes vom 24. Juni 2015 (KInvFG) sowie des Gesetzes zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen (KInvFöG NRW):

 

 

●Bildungrd. 13,50 Mio. EUR50 %

○Schulenrd.   8,50 Mio. EUR

○KTErd.   5,00 Mio. EUR

 

●Straßenbau, Lärmbekämpfungrd.   4,05 Mio. EUR15 %

 

●Feuerwehrrd.   1,35 Mio. EUR  5 %

 

●Sportrd.   4,05 Mio. EUR15 %

○Städt. Objekte

○Sportvereine

 

●Verwaltungsgebäuderd.   2,70 Mio. EUR10 %

 

●Sonstige freie Träger, Vereinerd.   1,35 Mio. EUR  5 %

 

●Städt. Beteiligungen./.  0 %

 

●Krankenhäuser./.  0 %

 

              100 %

 

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die durch Schulleitungen, Träger, Vereine, städtische Bereiche u. a. beantragten/erarbeiteten Investitionsmaßnahmen hinsichtlich ihrer Zuschussfähigkeit zu prüfen und dem Rat der Stadt hierzu eine Beschlussvorlage im Herbst 2016 vorzulegen. Dabei sind die Beschlüsse / Ergebnisse aus den Beratungen des Bildungsplans und des Entwicklungsplans „Frühkindliche Bildung, Erziehung und Betreuung“ zu berücksichtigen.

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