27.06.2016 - 6 Frauenanteile in Gesellschaften
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Sitzung:
-
16. Sitzung des Hauptausschusses
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mo., 27.06.2016
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Büro für Chancengleichheit
- Bearbeitung:
- Birgit Saemann
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Beratung
An der folgenden Diskussion beteiligen sich Frau Stadtv. Wittmann, Stadtv. Karschti, OB Schranz, Frau Costecki, Stadtv. Große Brömer sowie Stadtv. Runkler.
Frau Stadtv. Wittmann dankt für die umfangreiche Berichterstattung. Daraus geht hervor, dass bei den Beteiligungsgesellschaften auf vielen Ebenen Handlungsbedarf besteht. In diesem Zusammenhang stellt sie die Frage, welche Möglichkeiten gesehen werden, zu einer Veränderung der Situation bei den städt. Töchtern zu kommen. Da nimmt sie auch die Politik in die Pflicht. Wie könnten konkrete Maßnahmen neben den politischen Absichtserklärungen aussehen? Das beginnt bei den Rahmenbedingungen wie beispielsweise bei den flexibleren Arbeitszeitmodellen. Wie ist der Stand bei der Teleheimarbeit? Ist man so weit, das in die Praxis umzusetzen?
Stadtv. Karschti sieht in dem häufig benutzen Wort „nein“ in der Anlage „Frauenanteil in Gesellschaften“ den Auftrag, Anträge für den Gleichstellungsausschuss zu formulieren und dazu beizutragen, gemeinschaftlich diese schwierige Aufgabe umzusetzen.
Frau Costecki teilt mit, dass die Zusammenstellung den Istzustand aufzeigt. Damit kann man nicht zufrieden sein. Die Gleichstellungsstelle bemüht sich, die städt. Gesellschaften mitzunehmen und ihnen Hilfestellung zu geben. Materialien werden zur Verfügung gestellt aus denen hervorgeht, wie es gehen kann. Man braucht einen breiten Willen, um das Thema vorantreiben zu können. Das gilt nicht nur innerhalb der Verwaltung, sondern auch in der Politik und der Gesellschaft. Allerdings geht es nicht ohne Maßnahmen, Mitstreiter und Projektvorgaben. In den Gesellschaften gibt es Personalabteilungen, Betriebsräte und Personalentwickler. Hier muss Überzeugungsarbeit geleistet werden, dass eine Umsetzung dieses Themas positive Aspekte beinhaltet.
OB Schranz könnte sich vorstellen, dass die Gleichstellungsbeauftragte deutlich größere Rechte in den städt. Gesellschaften begrüßen würde. Unabhängig, ob die Gesellschaften und Aufsichtsräte das ebenso begeistern würde, stehen dieser Option die rechtlichen Vorgaben entgegen. Mit der evo AG hat jetzt ein erstes Unternehmen Selbstverpflichtungsziele beschlossen, was den Frauenanteil im Aufsichtsrat angeht. Das zeigt, dass es Unternehmen gibt, die sich auf den Weg machen. Durch Werben und engagiertes Vormachen kann der Prozess nach seinem Eindruck unterstützt werden.
Stadtv. Große Brömer hat den Eindruck, dass die Verursacherdiskussion und damit verbunden die Adressatenfrage bei dem Thema: Frauenanteilen in Aufsichtsräten bei städt. Gesellschaften ein wenig schief läuft. Die Aufsichtsratsmitglieder in den kommunalen Gesellschaften werden von den Fraktionen entsandt. Da ist die Ursache dieser Schieflage angesiedelt. Die Fraktionen müssten sich eine Selbstverpflichtung geben.
Stadtv. Runkler stellt dar, dass es auch ein bisschen darauf ankommt, inwieweit die Gleichstellungsarbeit im Rathaus mit der differenzierten Aufführung von Erfolgen oder Nichterfolgen in Richtung der städt. Gesellschaften ausstrahlt. Er glaubt, dass diese sehr wohl beobachten, was in der Verwaltung geschieht und was übertragbar sein könnte. Er möchte eine konkrete Anregung für die Darstellung in den nächsten Berichten geben. Nur aufzulisten wie Geschäftsführungen und Vorstände aussehen (in den meisten Gesellschaften ist das 1 Person, vielleicht auch mal 2) verzeichnet sehr stark das Bild. In den Berichten über die Verwaltung wird das differenzierter dargestellt. Betrachte man die Ebene der Führung insgesamt, würde man möglicherweise zu dem Ergebnis kommen, dass es einige Erfolge bei den städt. Gesellschaften gibt. Zur Verfolgung einer Zielsetzung ist auch die Ermutigung ein wichtiger Faktor.
OB Schranz nimmt die Anregung von Stadtv. Runkler, die Frauenquote auch bei der zweiten Führungsebene der städt. Gesellschaften zu erfassen, auf. Die Verwaltung wird dies in ihren nächsten Bericht einarbeiten.
Anlagen zur Vorlage
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(wie Dokument)
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26,1 kB
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